Landesregierung beschließt Einbringung des Reformstaatsvertrages zur umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Landtag
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zum Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) – in den Landtag einzubringen und gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages eine sofortige Ausschussüberweisung zu beantragen.
Zuvor hatte die Landesregierung am 28. Januar 2025 den Entwurf des Reformstaatsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen und die Unterrichtung des Landtages beschlossen. Diese ist mit Schreiben vom selben Tag erfolgt. Der Reformstaatsvertrag ist von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 14. März bis zum 26. März 2025 im Umlaufverfahren unterzeichnet worden. Er soll am 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
Mit dem vorliegenden Reformstaatsvertrag sollen der Medienstaatsvertrag, der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag, der Deutschlandradio-Staatsvertrag und der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mit dem Ziel geändert werden, eine umfassende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zu ermöglichen. Der ÖRR wird digitaler, schlanker und moderner aufgestellt, um dadurch seine Zukunftsfähigkeit und dauerhafte Akzeptanz bei der Bevölkerung sicherzustellen. Der unterzeichnete Reformstaatsvertrag beinhaltet eine Straffung der Strukturen, verbunden mit einer effektiveren Nutzung von Synergieeffekten durch eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Zusammenarbeit, ohne jedoch die redaktionelle Eigenständigkeit der Anstalten zu tangieren. Gleichzeitig wird der Auftrag qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt – unter anderem durch eine Verringerung der Zahl linearer Hörfunk- und TV-Programme. Statt der bisherigen TV-Spartenprogramme sollen die Anstalten zukünftig digitale Schwerpunktangebote in den Bereichen Internationales (ein Angebot), Bildung, Information und Kultur (zwei Angebote) sowie für Kinder, junge Menschen und jüngere Erwachsene (drei Angebote) setzen. Damit erfolgen klare Weichenstellungen für die digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Das Augenmerk liegt zugleich auf einem angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzergruppen. Stärker als bisher werden vor allem jüngere Zielgruppen in den Fokus genommen, um einem Generationenabriss bei der Nutzung der Angebote des ÖRR entgegenzuwirken. Dies bedeutet unter anderem eine Umschichtung hin zu mehr digitalen und partizipativen On-Demand-Formaten durch die Stärkung der Angebote für junge Menschen und der Bildungs- und Medienkompetenzangebote. Vor allem jüngere Menschen konsumieren Inhalte inzwischen ganz überwiegend non-linear. Diesem geänderten Nutzungsverhalten wird durch die Neuregelungen Rechnung getragen, ohne die Älteren, die linear sozialisiert sind, aus dem Blick zu verlieren. Spätestens im Jahr 2033 werden die Schwerpunktangebote vollständig ins Digitale überführt sein. Damit bleibt für alle Nutzergruppen der Zugang zu einer unabhängigen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen gewährleistet.
Bei der Erarbeitung des Siebten Medienänderungsstaatsvertrages sind die von der Reform berührten öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbieter, deren Gremien, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger öffentlich im Rahmen einer bundesweiten Anhörung gehört worden. Über 16.000 Zuschriften sind ausgewertet worden und in die Meinungsbildung zu den Regelungen des Staatsvertragsentwurfs eingeflossen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833