Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung beschließt Aufhebung der Verordnung zur Erhebung von Statistiken

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Aufhebung einer Verordnung zur Erhebung von Statistiken beschlossen. Die Verordnung betrifft derzeit nur noch Aufgaben nach dem Gesetz über Agrarstatistiken. Danach soll ab 1. Januar 2014 die Landesstatistikbehörde – derzeit noch der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) und ab 2014 das Landesamt für Statistik Nieder­sachsen (LSN) – unmittelbar für die Erhebungen im Rahmen der Agrarstatistiken zuständig werden. Dazu gehören beispielsweise Bodennutzungserhebungen, Erhebungen über die Viehbestände und Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Die Zentralisierung der agrarstatistischen Erhebungen bei der Landesstatistikbehörde wird die Kommunikationswege vereinfachen und damit insgesamt auch für die Auskunftspflichti­gen zu einer Verringerung des Aufwands führen. Im Zuge der technischen Weiterentwicklung nutzt schon jetzt eine große Anzahl der Auskunftspflichtigen die Möglichkeit, ihre Angaben über das Online-Meldeverfahren IDEV – formularbasierte Eingabe von Daten und das Hochladen von Dateien – elektronisch zu melden. Bei der Anhörung der Kommunalen Spit­zenverbände hatte es keine Bedenken gegeben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln