Landesregierung gibt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Parallel dazu wird auch der Landtag über die geplante Gesetzesänderung unterrichtet.
Die Änderungen am NKHG sind notwendig aufgrund des neuen Planungs- und Vergütungssystems. Dieses neue System sieht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) des Bundes vor. Demnach basiert die zukünftige Krankenhausplanung nicht mehr wie bislang auf Fachabteilungen und Planbetten, sondern auf Leistungsgruppen und Planfallzahlen. So soll durch eine bedarfsgerechte Konzentration von bestimmten medizinischen Leistungen die Versorgungsqualität in Krankenhäusern verbessert werden. Gleichzeitig sollen bestehende Überkapazitäten abgebaut werden. Das NKHG bildet diese Praxis aktuell noch nicht ab. Darüber hinaus sollen Begriffsdefinitionen an bundesrechtliche Vorgaben angepasst, überflüssige Verfahrensschritte bei der Bescheiderteilung vermieden und die Verfahren damit beschleunigt werden.
„Mit den vorgeschlagenen Änderungen am NKHG schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für eine grundlegende Reform unserer Krankenhauslandschaft“, kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi die Kabinettsentscheidung. „Zugleich geben wir den Krankenhäusern im Land bei der Beantragung ihrer Leistungsgruppen Verbindlichkeit und Planungssicherheit. Währenddessen reduzieren wir den bürokratischen Aufwand auf das erforderliche Minimum.“
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erstellt am:
08.07.2025
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