Landesregierung gibt Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsanhörung frei – Amtszeit von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten soll von fünf auf acht Jahre verlängert werden
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben.
Mit dem Gesetzentwurf sollen drei wesentliche Änderungen auf den Weg gebracht werden:
1. Die Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten
Die Amtszeit der niedersächsischen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten soll von derzeit fünf Jahren auf künftig acht Jahre verlängert werden.
Innenministerin Behrens: „Wie andere Arbeitgeber auch, stehen die Kommunen im intensiven Wettbewerb um qualifiziertes Führungspersonal. Die Bereitschaft für die Übernahme dieser Leitungsfunktionen auf Zeit hängt entscheidend von der Attraktivität des Amtes für potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. Mit dem Vorschlag zur Verlängerung der Amtszeit wollen wir einen Beitrag zu dieser Attraktivität leisten. Die kommunale Familie hatte sich diesen Schritt zuletzt immer wieder gewünscht und ich bin froh, dass wir jetzt liefern können.“
2. Änderungen in Bezug auf kommunale Konzernkredite und weitere Vorschriften
zur kommunalen Konzernfinanzierung
Nach einer längeren und erfolgreichen Experimentierphase soll für die Kommunen in Niedersachsen die Möglichkeit des sogenannten Konzernkredits als dauerhafte Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz etabliert werden. Kommunen können damit Kredite für Investitionen ihrer Unternehmen aufnehmen und an diese weiterleiten.
2014 wurde eine entsprechende Experimentierklausel eingeführt. Seitdem konnten Kommunen in Niedersachsen das Konzernkreditmodell erproben. Bis Ende 2023 haben insgesamt 11 vor allem große Kommunen, wie zum Beispiel die Städte Braunschweig, Osnabrück, Emden und zuletzt auch die Landeshauptstadt Hannover an der Modellphase teilgenommen. Alle beteiligten Kommunen sprachen sich über den gesamten Erprobungszeitraum einhellig für eine auf Dauer angelegte Möglichkeit der kommunalen Konzernfinanzierung aus.
„Aus meiner Sicht ist das Verfahren zur Verstetigung der Konzernkreditregelung und zur Verbesserung der Konzernfinanzierung insgesamt mit dem nun vorliegenden Ergebnis nicht nur ein innovatives Novum in Deutschland, sondern vor allem auch ein Musterbeispiel für die Entwicklung praxisgerechter Regelungen gemeinsam mit den Kommunen“, so Innenministerin Behrens.
Aufgegriffen wird auch die aktuelle Diskussion und Forderung der Kommunen nach flexiblen und rechtssicheren Möglichkeiten zur Unterstützung kommunaler Unternehmen mit Liquidität aus dem Kernhaushalt. Kommunen sollen zukünftig kurzfristig auf mögliche Notwendigkeiten reagieren können.
3. Die Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Zuletzt wird mit dem Gesetzentwurf noch eine Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vorgeschlagen. Den Gemeinden soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, die Vollstreckung der Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren oder Rundfunkbeiträge auch auf die Landkreise zu übertragen.
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erstellt am:
13.08.2024
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