Landesregierung stimmt Staatsvertrag zum Beitritt von Sachsen-Anhalt zu „Dataport“ zu
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Staatsvertrages zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zu „Dataport“ zugestimmt und beschlossen, den Landtag über den beabsichtigten Staatsvertrag zu unterrichten. „Dataport“ ist ein Dienstleister für Informationstechnik der Verwaltung. Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie der kommunale „IT-Verbund Schleswig-Holstein“. „Dataport“ (www.dataport.de) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, hat 1.749 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte 2011 einen Umsatz von 317 Millionen Euro. Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts. „Dataport“ ist der einzige IT-Dienstleister in der deutschen Verwaltung, der gemeinsam von Ländern und Kommunen getragen wird.
Niedersachsen war der Anstalt bereits zum 1. Januar 2010 als fünftes Trägerland beigetreten, um steuerliche Fachverfahren in einem bereits ausgereiften Verfahrensablauf mitbetreiben zu lassen. Niedersachsens Beteiligung erstreckt sich im Kern auf das Data Center Steuern, allerdings lässt der Staatsvertrag weitere IT-Unterstützung durch „Dataport“ zu.
Sachsen-Anhalt beabsichtigt „Dataport“ als zentralen IT-Dienstleister zu beauftragen und muss deshalb Träger der Anstalt werden und dem Staatsvertrag beitreten. Der Vertragsentwurf sieht vor, dass sich das Land rückwirkend zum 1. Januar 2013 an „Dataport“ beteiligt. Finanzminister Schneider sagte, Niedersachsen freue sich über den Beitritt eines weiteren Landes als Träger von „Dataport“. Hierdurch könnten neue Synergiepotentiale eröffnet und Effizienzsteigerungen für alle realisiert werden.Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2013
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