Landesregierung will Erleichterung für Grundsteuer-Härtefälle ermöglichen
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes für die Verbandsbeteiligung frei gegeben. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, besondere Härtefälle abzufedern.
Im Rahmen der Grundsteuerreform haben sich zwei Fallgruppen gezeigt, bei denen sich die Grundsteuer im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unangemessen erhöht hat. Mit der nun geplanten Rechtsänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Dabei soll ihnen ein größtmöglicher Ermessensspielraum eingeräumt werden. Der Vorschlag der Landesregierung war vor der Kabinettsbehandlung ausführlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf Arbeitsebene erörtert worden.
Resthöfe
Die neue Regelung soll zum einen für Resthöfe gelten, deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet. Voraussetzung ist außerdem, dass die ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Hof- und Wirtschaftsgebäude tatsächlich nicht mehr genutzt werden. Um alle unterschiedlichen Einzelfälle berücksichtigen zu können, erhalten die Gemeinden die Möglichkeit im Rahmen ihres Ermessensspielraums, die Grundsteuer in solchen Fällen ganz oder teilweise zu erlassen.
Bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Außenbereich
Die gleiche Regelung soll für Grundstücke gelten, die im Außenbereich liegen und nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Beispiele hierfür sind etwa große Wiesen- oder Teichgrundstücke. Gemeinden sollen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn das Grundstück nicht genutzt werden kann. Dazu können auch Sportflächen gehören, die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden, und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen.
In ihrer Gesamtheit wird die Grundsteuerreform zwar zum 31. Dezember 2027 evaluiert. Erst dann können die Verschiebungen der Belastung systematisch analysiert werden. Da aber frühzeitig deutlich wurde, dass es in den zwei genannten Fallgruppen zu vorher nicht absehbaren Härten kommt, hatte Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere die Evaluierung für diese Konstellation vorgezogen. Das Finanzministerium hat daraufhin eine Sammlung von mehr als 100 Fällen analysiert, bei denen die Steuerbelastung tendenziell als unbillig angesehen worden ist.
Finanzminister Gerald Heere: „Wir halten mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes Wort und eröffnen die Möglichkeit, Bürgerinnen, Bürger und Vereine wirksam zu entlasten. Die Kommunen können so eigenständig und angemessen auf besondere Härtefälle reagieren.“
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erstellt am:
08.07.2025
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