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Mittelfristige Planung 2022 – 2026: Stabile Finanzen ermöglichen Investitionen

Die von der Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossene Mittelfristige Planung 2022 – 2026 verbindet ein umfangreiches Investitionspaket von zusätzlich 750 Millionen Euro und beginnt plangemäß mit der Tilgung der Kosten der Corona-Krise, wie es die Regelungen der Schuldenbremse vorgeben.

Dazu erklärte Ministerpräsident Stephan Weil: „Erfreulicherweise zeichnet sich eine deutliche Stabilisierung der Landesfinanzen ab. Niedersachsen kann in finanzieller Hinsicht die Spuren der Corona-Pandemie zügig bewältigen. Das ist umso wichtiger als das Land in den nächsten Jahren unabweisbare Investitionsbedarfe hat. Dies gilt insbesondere im Bereich der Krankenhäuser und bei der Realisierung von Leuchtturmprojekten der Wasserstoffwirtschaft. Auch in dieser Hinsicht bietet die Mittelfristige Planung gute Perspektiven.“

Finanzminister Reinhold Hilbers sieht in der Mittelfristigen Planung 2022 – 2026 den Beleg, dass steigende Investitionen in wichtige Zukunftsfelder und Stärkung der finanziellen Vorsorge auf der einen Seite sowie konsequente Beachtung der Schuldenbremse auf der anderen Seite, keine unauflöslichen Widersprüche sind. „Stabile Finanzen sind unverzichtbarer Bestandteil der Zukunft unseres Landes. Gleichzeitig starten wir eine Investitionsoffensive. Das sind die Früchte unserer klugen Ausgestaltung der Schuldenbremse, der im vergangenen Jahr beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen und einer wachstumsorientierten Politik“ so Hilbers.

Die Landesregierung mobilisiert insgesamt weitere 750 Millionen Euro (2024: 250 Millionen Euro / 2025: 260 Millionen Euro / 2026: 240 Millionen Euro) für eine „Investitionsoffensive Niedersachsen“. Damit werden vorbehaltlich größerer Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auch auf den Niedersächsischen Haushalt Freiräume geschaffen für die Herausforderungen in den Themenfeldern Krankenhausfinanzierung, Klimaschutz, Wasserstoff und Infrastruktur. Die zusätzlichen Mittel dienen zur Sicherstellung von Kofinanzierungen beispielsweise im Bereich Wasserstoff und zur nochmaligen Stärkung von Investitionsansätzen beispielsweise in der Krankenhausfinanzierung. Im Rahmen der nächsten Haushaltsplanaufstellung werden sie den entsprechenden Projekten zugeordnet.

Durch die zusätzlich eingeplanten 750 Millionen Euro erhöhen sich die im Haushalt eingeplanten Investitionsansätze ab 2024 auf 2 Milliarden Euro pro Jahr. Gegenüber 2023 werden sie damit nochmals um rund 20 Prozent gesteigert, gegenüber 2017 sogar um mehr als 45 Prozent. Hinzu treten die in den verschiedenen Sondervermögen für gesonderte Investitionsvorhaben bereitgestellten Mittel.

Zudem sichert die Landesregierung die finanziellen Risiken der COVID-19-Pandemie durch ein Sondervermögen weiterhin ab. Diese Mittel stehen aber ausschließlich zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung und werden keiner anderen Verwendung zugeführt.

Die Schuldenbremse wirkt. 2024 beginnt der Einstieg in die Tilgung der durch die Corona Pandemie bedingten Kredite mit 100 Millionen Euro. Für die Folgejahre sind 180 Millionen Euro und 280 Millionen Euro eingeplant. Der Schuldenstand wird dadurch bis zum Ende des Planungszeitraums auf 66,7 Milliarden Euro verringert. Die zur Konjunkturstabilisierung während der Pandemie erfolgte Kreditaufnahme 2020 wird bereits in den Jahren 2021 und 2022 vollständig getilgt. Anschließend sind Zuführungen an die Konjunkturbereinigungsrücklage geplant, um so auch in Zukunft auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Es sind also keine Notlagenkredite oder konjunkturelle Kredite im Mipla-Zeitraum eingeplant. Damit und mit dem Beginn der Tilgung der Notlagenkredite befindet sich das Land im Hinblick auf die Finanzstabilität ganz vorn unter den Bundesländern.


Hintergrund:

Die Mittelfristige Planung 2022 – 2026 ist eine Fortschreibung der Beschlüsse des im Dezember 2021 verabschiedeten Doppelhaushalts 2022/2023 und der bisherigen Finanzplanung.

Sie bildet die finanzwirksamen Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages seit Juli 2021 für die Jahre 2024 bis 2026 ab. Zugleich wurden die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2021 einschließlich der Folgewirkungen im Kommunalen Finanzausgleich einbezogen. Die Steuerschätzung vom November 2021 prognostiziert gegenüber der vorherigen Schätzung vom Mai 2021 deutliche Mehreinnahmen. Daran anknüpfend wurde die Konjunkturbereinigung fortgeführt und mit den sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen für die Verschuldung des Landes berücksichtigt.

Eine Reaktion auf die gegenwärtigen volatilen Rahmenbedingungen, insbesondere durch den Ukraine-Krieg, kann in der Vorlage noch nicht berücksichtigt sein.


Anhang:

Grafiken zur Mittelfristige Planung 2022 – 2026 und Strukturdaten 2022 bis 2026

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Anlage: Mipla_2022-2026

  Anlage: Mipla_2022-2026
(PDF, 0,08 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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