Neuausrichtung der Metropolregion Hamburg
Das Kabinett hat bei seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag dem Entwurf zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zur Neuausrichtung der Metropolregion Hamburg zugestimmt. Der Beschluss umfasst auch die Entwürfe für einen Kooperationsvertrag und eine Satzung. Im Kern geht es um eine Erweiterung des Gebiets der Metropolregion, eine damit verbundene Erweiterung des Trägerkreises der Metropolregion sowie um die Sicherstellung der Antragsfähigkeit bei Drittmittelprojekten.
Hintergrund ist die Entscheidung der Träger der Metropolregion von 2014, Wirtschaftsvertretungen und Sozialpartner in die regionale Zusammenarbeit zu integrieren, um gemeinsam die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion zu verbessern. Diesem Beschluss werden die Strukturen angepasst. Die Zusammenarbeit mit den neuen Trägern aus der „Initiative pro Metropolregion“ wird in dem Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit festgehalten. Dem Kreis der Träger der Metropolregion tritt nun die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, bei. Ferner wird die Trägerschaft des Landkreises Ludwigslust-Parchim auf den gesamten Landkreis ausgedehnt. Zuvor war die Mitgliedschaft auf das Gebiet des ehemaligen Altkreises Ludwigslust beschränkt.
Durch die Gründung eines „Projektbüros Metropolregion Hamburg e.V.“ und dessen Integration in die Strukturen der Metropolregion wird die Möglichkeit geschaffen, als Antragsteller Drittmittel zu akquirieren.
Die Änderung des Staatsvertrages muss durch den Niedersächsischen Landtag ratifiziert werden und steht daher unter diesem Vorbehalt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.08.2016
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833