Niedersachsen beauftragt Chef der Staatskanzlei mit Verhandlungen über Aufbauhilfe zur Finanzierung der Hochwasserschäden
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag in Hannover den Chef der Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, beauftragt, mit dem Bund die Umsetzung des sogenannten Aufbauhilfegesetzes zur Finanzierung der Hochwasserschäden zu vereinbaren. Zuvor hatte Mielke dem Kabinett über den bisherigen Verhandlungsstand der dazugehörigen Verordnung und der erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern berichtet. In Niedersachsen hatten die Hochwasserereignisse im Frühsommer 2013 Schäden von rund 76,5 Millionen Euro verursacht.
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 dem Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Aufbauhilfe“ zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Errichtung eines nationalen „Solidaritätsfonds Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes. Aus diesem Sondervermögen sollen Hilfen zur Beseitigung der aktuellen Flutschäden und die Wiederaufbaumaßnahmen der betroffenen Länder finanziert werden. Der Fonds wird vom Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Dieser Betrag wird über eine entsprechend höhere Neuverschuldung des Bundes bereitgestellt.
Alle Länder – auch die nicht vom Hochwasser betroffenen – beteiligen sich an der Finanzierung des Fonds durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen aus dieser höheren Neuverschuldung. Sollte die EU-Kommission – wie vom Bund beantragt – Mittel aus dem Solidaritätsfonds der EU bereitstellen, werden diese in den Aufbauhilfefonds fließen und zu dessen Finanzierung beitragen. Zur Regelung der Verteilung und Verwendung der Mittel des Aufbauhilfefonds wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung (Aufbauhilfeverordnung) zu erlassen. Diese Verordnung wird derzeit auf Staatssekretärsebene zwischen Bund und Ländern erarbeitet.
In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den von dem Hochwasser betroffenen Ländern sollen einheitliche Maßstäbe zur Mittelverwendung festgelegt werden. Die Einzelheiten der ressortspezifischen Aufbau-Programme sollen als Anlagen Bestandteil der Vereinbarung werden. Analog zu den Aufbau-Programmen soll ein Wirtschaftsplan des Sondervermögens aufgestellt werden. Die Bundesregierung plant, die Verordnung – beginnend mit Ausschussberatungen des Bundestages ab Anfang September – dem Bundesrat in dessen Sitzung am 20. September 2013 zur Zustimmung vorzulegen.
Die Texte der Verordnung und der Verwaltungsvereinbarung sind in bisher drei Besprechungen zwischen dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium sowie den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erarbeitet worden. Die Endabstimmung von Verordnung, Verwaltungsvereinbarung nebst Aufbau-Programmen und Wirtschaftsplan soll am 25. Juli 2013 erfolgen.
Hinsichtlich der Verteilung der Mittel sieht die Aufbauhilfeverordnung vor, dass der Bund für die Wiederherstellung der eigenen Infrastruktur 1,5 Milliarden Euro sowie als Erstattung seines Anteils an den Kosten der Soforthilfe 0,4 Milliarden Euro erhält. Für die Länder stehen daher insgesamt noch 6,1 Milliarden Euro aus den Fondsmitteln zur Verfügung, in denen ihre jeweiligen Anteile an den Mitteln für die Erstattung von Soforthilfe enthalten sind.
In einer ersten Tranche sollen 50 Prozent der für die Länder verbleibenden Mittel prozentual nach den bisher gemeldeten Schadenshöhen verteilt werden. Niedersachsen hat derzeit Schäden in Höhe von 76,5 Millionen Euro gemeldet, was einem prozentualen Anteil am Gesamtschaden von 1,14 Prozent entspricht. Die danach verbleibenden Mittel sollen in weiteren ein bis zwei Tranchen verteilt werden. Für diese Verteilungen sind die Verteilschlüssel noch exakt zu ermitteln. So soll sichergestellt werden, dass die Mittelverteilung am Ende insgesamt den endgültigen Schadensanteilen der Länder entspricht.
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erstellt am:
23.07.2013
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