Niedersachsen errichtet landesweiten Melderegister-Datenspiegel
Mit einer geplanten Änderung des niedersächsischen Meldegesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Errichtung und den Betrieb eines landesweiten Meldedatenbestandes geschaffen. Den Gesetzentwurf hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Der so genannte Melderegister-Datenspiegel erfüllt die Aufgaben, die mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 auf die niedersächsischen Meldebehörden zukommen.
Ab diesem Zeitpunkt haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ─ wie Polizeien, Justizbehörden oder Steuerfahndungen ─ die Möglichkeit, zu jeder Zeit (24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche) elektronisch im Wege des automatisierten Abrufs bestimmte Melderegisterdaten abzurufen.
Um dies effizient zu gewährleisten und um die Meldebehörden nicht mit dieser Aufgabe zu belasten, errichtet das Land bei seinem Dienstleister IT Niedersachsen (IT.N) einen landesweiten Datenbestand in Form eines Melderegisterdatenspiegels, in den die einschlägigen Behörden ihre Daten tagesaktuell übermitteln. Aus diesem landesweiten Datenbestand können die Sicherheitsbehörden dann Melderegisterdaten automatisiert abrufen.
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erstellt am:
24.06.2014
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