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Niedersachsen errichtet landesweiten Melderegister-Datenspiegel

Mit einer geplanten Änderung des niedersächsischen Meldegesetzes wird die Rechts­grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines landesweiten Meldedatenbestandes ge­schaffen. Den Gesetzentwurf hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Einbrin­gung in den Landtag freigegeben. Der so genannte Melderegister-Datenspiegel erfüllt die Aufgaben, die mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. Mai 2015 auf die nieder­sächsischen Meldebehörden zukommen.

Ab diesem Zeitpunkt haben die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder ─ wie Poli­zeien, Justizbehörden oder Steuerfahndungen ─ die Möglichkeit, zu jeder Zeit (24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche) elektronisch im Wege des automatisierten Abrufs bestimmte Melderegisterdaten abzurufen.

Um dies effizient zu gewährleisten und um die Meldebehörden nicht mit dieser Aufgabe zu belasten, errichtet das Land bei seinem Dienstleister IT Niedersachsen (IT.N) einen landes­weiten Datenbestand in Form eines Melderegisterdatenspiegels, in den die einschlägigen Behörden ihre Daten tagesaktuell übermitteln. Aus diesem landesweiten Datenbestand kön­nen die Sicherheitsbehörden dann Melderegisterdaten automatisiert abrufen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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