Schiedsstelle vermittelt bei Streit um Reha-Leistungen: Kabinett gibt Verordnung in die Verbandsanhörung
In Niedersachsen wird es künftig auch eine Schiedsstelle geben, die zwischen Kranken-kassen und Einrichtungen zur gesundheitlichen Rehabilitation vermittelt. Das hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Der entsprechende Verordnungsentwurf über die Schiedsstelle (nach § 111 b des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuches/SGB V) wurde damit für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Schiedsstelle soll tätig werden, wenn sich gesetzliche Krankenkassen als Kostenträger und die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen als Leistungsanbieter nicht auf einen Vergütungsbetrag einigen können. Sie soll dann den Konflikt schlichten und den Inhalt der Vergütungsvereinbarung festsetzen.
Mit Hilfe der Schiedsstelle solle eine Lösung gefunden werden, wenn es keine Einigung zwischen einer Reha-Einrichtung und der Krankenkasse bei der Frage gebe, wie viel die Krankenkasse für die Behandlung eines Patienten zu zahlen hat, sagte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.
Die Schiedsstellen werden von den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen und Vertretern der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in jedem Land aufgebaut. Die niedersächsische Landesregierung bestimmt die Rahmenbedingungen über eine Rechtsverordnung – wie die Art der Bestellung, die Amtsdauer oder die Amtsführung. Zuvor waren die Verhandlungen zwischen den Verbänden der Einrichtungsträger und den Krankenkassen über eine freiwillige Vereinbarung gescheitert. Das Kabinett hat mit seinem Beschluss den Weg dafür frei gemacht, die Verbände der Reha-Einrichtungen und der Krankenkassen an der Ausgestaltung dieser Schiedsstelle zu beteiligen.
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erstellt am:
10.12.2013
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