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Schröder-Köpf begrüßt Vorstoß zur erleichterten Aufnahme syrischer Flüchtlinge

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, begrüßt den Vorstoß der Fraktionen des Landtages zur erleichterten Aufnahme syrischer Flüchtlinge. „Ich freue mich, dass ein Konsens im Innenausschuss getroffen werden konnte. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Niedersachsen die vielen Syrerinnen und Syrer nicht im Stich lässt. Die Annahme des Antrags würde eine weitere Hürde abbauen“, sagte Schröder-Köpf am Mittwoch in Hannover.

Der Innenausschuss des Landtages hatte in der Vorwoche erklärt, dass es einen interfraktionellen Entschließungsantrag zur Kostenübernahme für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für syrische Flüchtlinge geben soll, deren Verwandte seit mindestens dem 1. Januar 2013 in Deutschland leben.

Hintergrund ist der am 28. August 2013 in Kraft getretene niedersächsische Erlass zum Erweiterten Familiennachzug syrischer Kriegsflüchtlinge. Seither erhalten hier lebende deutsche und syrische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und sich mindestens seit dem 1. Januar 2013 in Niedersachsen aufhalten, die Möglichkeit, nähere Angehörige nach Niedersachsen zu holen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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