Sicherung des kulturellen Gedächtnisses – Kabinett stimmt Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen zu
In ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag hat die Landesregierung dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen sowie dessen Freigabe zur Verbändebeteiligung zugestimmt. Mit dem Gesetz soll der Sammelauftrag der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) für in Niedersachsen erscheinende Publikationen auf unkörperliche Medienwerke, also Veröffentlichungen im Internet, ausgeweitet werden.
„Mit dem Gesetz wollen wir das kulturelle Gedächtnis des Landes Niedersachsen schützen: Die Ausweitung des Sammelauftrags auf Netzpublikationen wie beispielsweise ausgewählte Internetseiten und digitale Zeitschriften ist ein wichtiger Schritt, um im digitalen Zeitalter das Zeugnis des kulturellen Schaffens im Land zu sichern“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Damit wollen wir die dauerhafte Archivierung und Erschließung aller Veröffentlichungen unseres Landes ermöglichen. Diese sollen den Menschen und der Forschung zugänglich sein.“
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) hat den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen zu sammeln. Jede Publikation, die in Niedersachsen veröffentlicht wird bzw. erstmals zugänglich gemacht wird – letzteres insbesondere in elektronischer Form –, wäre von dieser Sicherungspflicht umfasst. Das Pflichtexemplarrecht ist in Niedersachsen bisher als Ergänzung zum Presserecht verankert.
Im Einklang mit anderen Länderregelungen soll das Pflichtexemplarrecht nun eine eigenständige gesetzliche Grundlage erhalten. Damit soll der wachsenden Bedeutung digitaler Publikationsformen Rechnung getragen werden.
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erstellt am:
19.09.2023
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