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Stellungnahme der Landesregierung zum 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen für das Jahr 2023

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag ihre Stellungnahme zum 29. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) beschlossen und wird diese nun dem Landtag übermitteln.

Der LfD hat dem Niedersächsischen Landtag im Juni 2024 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Der Bericht stellt die Prüfaktivitäten der LfD in der öffentlichen Verwaltung und im nicht öffentlichen Bereich im Berichtszeitraum dar und enthält erstmals konkrete Empfehlungen an den Landtag, die Landesregierung und Unternehmen. Ein Schwerpunktthema bilden die datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz künstlicher Intelligenz.

Die Landesregierung geht in ihrer Stellungnahme auf die wesentlichen Aussagen ein und stellt zu einzelnen Passagen auch ihre abweichende Position dar. Insbesondere die Beschreibung der Herausforderungen für einen rechtskonformen Einsatz von künstlicher Intelligenz wird geteilt. Abweichende Auffassungen bestehen beispielsweise zu den aus Sicht des LfD fehlenden Rechtsgrundlagen zur Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger an das Europäische Polizeiamt (Europol) seitens des LKA sowie zum Beschäftigtendatenschutz. Aus Sicht der Landesregierung sind die hierzu bereits bestehenden Rechtsgrundlagen ausreichend. Insgesamt wird die konstruktive Zusammenarbeit mit dem LfD begrüßt und bei der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen als hilfreich angesehen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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