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Suchtprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – Landeskabinett beschließt neues Konzept

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. April 2022 ein neues Suchtpräventionskonzept beschlossen. Ziel der gemeinsamen Strategie der Landesregierung ist es, die individuelle Gesundheitskompetenz und gesellschaftliche Strukturen zu stärken. Dadurch soll der Einstieg in den Konsum von psychoaktiven Substanzen beziehungsweise problematische Verhaltensweisen verhindert und der Verzicht unterstützt werden.

Das neue Suchtpräventionskonzept wurde unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erarbeitet und modernisiert. Mitgewirkt haben an dieser Gemeinschaftsaufgabe zudem fünf weitere Ministerien und die Landesstellen. Grundlage sind die Ergebnisse eines niedersächsischen Forschungsprojektes zu stoffbezogenen und nicht stoffbezogenen Abhängigkeiten und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen für Niedersachsen. Ebenso wurden aktuelle nationale und internationale wissenschaftliche Standards der Präventions- und Suchtforschung einbezogen.

Das Konzept stellt einen Orientierungsrahmen für die Suchtpräventionsarbeit dar und kann insbesondere in den Kommunen von Beratungsstellen, im pädagogischen Umfeld von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, von der Polizei, der (Sucht-)Selbsthilfe, der betrieblichen Suchtprävention, in den kommunalen Präventionsgremien, im Gesundheitswesen, in der Freizeit umgesetzt werden. Denn Suchtprävention wird in den Lebenswelten von Menschen umgesetzt und gelebt.

Als erster Handlungsansatz soll zusammen mit anderen Präventionsverantwortlichen das Engagement des Landes für Kinder, die in suchtbelasteten Elternhäusern/Lebensgemeinschaften aufwachsen, erweitert werden. Ein weiteres Anliegen ist die Ausweitung der Digitalisierung der Suchtberatung, die derzeit über ein Bundesmodellprojekt implementiert wird.

Das Land Niedersachsen wird die Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Suchthilfe umsetzen und stützt sich dabei auf bestehende Kooperationen, die noch ausgeweitet werden sollen. Dabei gilt es, die Kernaufgaben der Suchtprävention zu stärken, deren Reichweite zu erhöhen und ihre Effektivität zu steigern. Ein Mehr an Suchtprävention erfordert ein Mehr an Ressourcen und an Kooperationen.

Gesundheitsministerin Daniela Behres erklärt dazu: „Suchtprävention kann nur als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe gemeistert werden. Sie stellt eine koordinierte Antwort auf eine große gesundheitspolitische Herausforderung dar. Ich möchte die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen stärken und insbesondere die Personen unterstützen, die es besonders nötig haben. Dabei liegen mir die Kinder und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien besonders am Herzen. Sie möglichst unbürokratisch und direkt zu unterstützen, ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des neuen Suchtpräventionskonzeptes.“

Hintergrund:

In Niedersachsen leben schätzungsweise rund 700.000 Personen mit substanzbezogenen Abhängigkeitserkrankungen. Zählt man die sich im Vorfeld einer Abhängigkeit befindlichen Missbrauchenden noch hinzu, ergibt sich allein auf die aufgeführten Substanzen bezogen eine substanzbezogene Gesamtprävalenzrate von etwa 1,2 Millionen Personen. Hinzu kommen die Menschen, die an verhaltensbezogenen Störungen wie exzessivem Medienkonsum, Glücksspielabhängigkeit, Kaufsucht etc. leiden.

Insgesamt gibt es damit in Niedersachsen etwa 1,3 Millionen Betroffene mit einer substanz- oder verhaltenssuchtbezogenen Störung, das heißt jede/r Sechste ist direkt betroffen. Hinzu kommen zahlreiche Menschen aus dem sozialen Umfeld, die indirekt betroffen sind, insbesondere Kinder sowie Partnerinnen und Partnern oder Arbeitskolleginnen und -kollegen.

Missbrauch
n

Abhängigkeit
n

Tabak

380.000

Alkohol

114.000

133.000

Cannabis

19.570

19.570

Kokain

1.995

1.995

Amphetamin

1.995

4.950

Analgetika

342.000

133.000

Hypnotika, Sedativa

24.510

24.510

Summe

504.070

697.015

Tabelle: 12-Monats-Prävalenz substanzbezogener Störungen nach DSM-IV und Hochrechnungen auf die 18- bis 64-jährige Bevölkerung in Niedersachsen (Eigene Umrechnung unter Bezug auf Atzendorf et al. 2019; Suchtpräventionskonzept S. 10, Kapitel 1.2 Epidemiologische Daten)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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