Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen wird den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt
Das Niedersächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf zur Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen (NPflegeEFördVO) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Neufassung der Förderverordnung soll unter anderem das Angebot von Kurzzeitpflege verbessert werden. Zu diesem Zweck wird das Förderverfahren für Kurzzeitpflegeplätze geregelt, die von vollstationären Pflegeeinrichtungen verlässlich bereitgestellt werden. Für die Förderung stehen für die nächsten Jahre 5,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
„Mit der neuen Verordnung soll das Förderverfahren insgesamt transparenter gestaltet und das Fördersystem modernisiert werden. Antragstellung, Berechnung der Förderhöhe und Abrechnung sollen transparenter geregelt und Regelungslücken geschlossen werden, so Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi.
Darüber hinaus sollen wesentliche Verbesserungen für die Betreiber von Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden. So soll unter anderem die Finanzierung des pflegerischen Angebots in Niedersachsen verbessert und ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung geleistet werden. Davon werden letztlich all jene profitieren, die aktuell oder in Zukunft auf Pflege angewiesen sind.
„Wir passen die Höchstbeträge für die Förderung und die Instandhaltungspauschale an die Entwicklung der Baukosten an“, nennt Philippi ein Beispiel. Des Weiteren sollen die erforderlichen Sachwertgutachten künftig refinanziert werden können. Auch die Förderung von Anlagegütern mit niedrigem Anschaffungswert soll mit der Verordnung erleichtert werden.
Mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in ihrer häuslichen Umgebung versorgt. Nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz und dem Sozialgesetzbuch steht deshalb die Stärkung der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur im Vordergrund. Mit einem Volumen von über 68 Millionen Euro im Jahr 2023 fördert das Land die Investitionskosten von ambulanten Pflegediensten, teilstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege. „Niedersachsen leistet auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Pflegebedürftigen sowie ihrer An- und Zugehörigen“, erläutert Philippi.
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erstellt am:
17.10.2023
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