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Verordnung zur Verringerung von Pufferstreifen in gewässerreichen Gebieten geht in die Verbandsbeteiligung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Verordnung zur Verringerung von Pufferstreifen in gewässerreichen Gebieten zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Verordnung steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Niedersächsischen Weges und dient der Harmonisierung des landwirtschaftlichen Fachrechtes mit dem landwirtschaftlichen Förderrecht. Bei der Festlegung von Mindestabständen von Gewässern für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln hatten sich die Partner des Niedersächsischen Weges darauf verständigt, in gewässerreichen Gebieten Niedersachsens eine Sonderregelung zu erlassen. In diesen Gebieten sollten besondere Härten für die Betriebe umgangen, die Grundfutterversorgung von Weidetieren nicht gefährdet und ein unnötiger Futtertransport vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund wurden die einzuhaltenden Gewässerabstände in gewässerreichen Gebieten für den Anbau von Futterpflanzen auf mindestens einen Meter reduziert. Die zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 erfordern eine ordnungsrechtliche Anpassung, um die Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges nicht zu gefährden.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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