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Weil: „Mehr Staatsferne tut dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut“ – Entscheidung des Verfassungsgerichts bleibt hinter den Erwartungen zurück

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat das (heutige) Urteil des Bundes­verfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag ausdrücklich begrüßt: „Mehr Staatsferne tut dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut.“ Von den Erfahrungen des NDR mit staatsfern or­ganisierten Gremien könnten auch andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten profitieren. „Die Länder müssen nun zeitnah festlegen, welche Änderungen des ZDF-Staatsvertrags zur Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidung notwendig sind“, sagte Weil in Hannover.

Die Karlsruher Richter hatten zuvor entschieden, dass der Anteil von Politikern und staats­nahen Personen im Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF von derzeit 44 Prozent auf maxi­mal ein Drittel beschränkt werden müsse. Außerdem dürfen die Landesregierungen auf die Auswahl der von gesellschaftlich relevanten Organisationen entsandten Gremienmitglieder in Zukunft keinen bestimmenden Einfluss nehmen.

Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten beim Verfas­sungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle gegen verschiedene Normen des ZDF-Staatsvertrages bzw. formal gegen die entsprechenden Ratifizierungsgesetze der Län­der beantragt. Inhaltlich ging es um den Anteil der Gremienmitglieder, der von staatlicher Seite in den ZDF-Fernsehrat und in den ZDF-Verwaltungsrat entsandt wird, und welche Gre­mienmitglieder der staatlichen Seite zuzurechnen sind. Beide Länder ver­traten die Auf­fassung, dass das vom Bundesverfas­sungsgericht entwickelte Gebot der Staats­ferne des öffentlichen Rundfunks beim ZDF nicht gewahrt und dadurch die Rundfunk­freiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt sei.

Nachdem Niedersachsen zunächst gemeinsam mit anderen CDU-regierten Ländern die Ge­genposition vertreten hatte, verhielt sich das Land nach dem Regierungswechsel im Februar 2013 prozessrechtlich neutral. Allerdings hatte die neue Landesregierung von Beginn ihrer Amtszeit jede Gelegenheit genutzt, die Bedeutung staatsferner Rundfunkgremien hervorzu­heben.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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