Jugendangebot, Jugendmedienschutz und Rundfunkbeitrag: Wichtige Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Staatsvertrag
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Der Staatsvertrag enthält eine Vielzahl von Medienthemen:
1. Die Beauftragung von ARD und ZDF mit einem crossmedialen Jugendangebot im Internet, das Inhalte speziell für junge Menschen von 14 bis 29 im Internet anbietet, sie interaktiv beteiligt und seine Formate auf verschiedenen externen Plattformen einstellt (wie YouTube oder Instagram). Gleichzeitig werden die Digitalkanäle Eins Plus und ZDF-Kulturkanal gestrichen.
2. Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages als Ergebnis der Evaluierung nach der Systemumstellung in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab 2013. Danach wird ein Wahlrecht für Betriebsstätteninhaber eingeführt, ob bei der Berechnung der zu zahlenden Rundfunkbeiträge ihre Beschäftigten nach “Vollzeitäquivalenten“ oder “ Köpfen“ gezählt werden. Der Beitrag für privilegierte Einrichtungen (dazu gehören Schulen und Hochschulen gemeinnützige Einrichtungen oder Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz) reduziert sich von einem vollen Beitrag auf einen Drittelbeitrag. Für vom Rundfunkbeitrag befreite Personen erstreckt sich die Befreiung zukünftig auf Kinder bis 25 Jahre, die in derselben Wohnung wohnen.
3. Neuregelung des Jugendmedienschutzes
Die Novelle des Jugendmedienschutzes, die 2010 an der fehlenden Zustimmung des Landtages Nordrhein Westfalen scheiterte, soll nun endlich den Anforderungen der konvergenten Mediennutzung angepasst werden. Kernanliegen der Novelle sind folgende:
a) Anpassungen der Alterskennzeichnungen nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) an die Freigaben nach dem Jugendschutzgesetz, Entscheidungen der bewertenden Gremien werden systemübergreifend anerkannt. Wenn also ein Online-Computerspiel nach dem JMStV bereits bewertet wurde, muss es nach dem Jugendschutzgesetz nicht noch einmal bewertet werden, nur weil das Spiel jetzt auf DVD vertrieben werden soll.
b) Freiwillige Alterskennzeichnung von Online-Inhalten als zusätzliche Option für die Anbieter solcher Inhalte, um Minderjährige vor nicht altersgerechten Angeboten zu schützen.
c) Stärkung der anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle, die künftig mehr Verantwortung für den Jugendmedienschutz übernehmen sollen. Das gilt insbesondere für die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) bei der Altersbewertung von Online-Inhalten und der Bewertung der Eignung von Jugendschutzprogrammen.
d) Festsetzung von Mindestanforderungen an Jugendschutzprogramme zur Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes.
e) Dauerhafte Finanzierung von jugendschutz.net, einer der Kommission für Jugendmedienschutz angegliederten Stelle. Sie sorgt dafür, dass in mehr als 70 Prozent der Fälle entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aus dem Netz verschwinden, ohne dass ein Aufsichtsverfahren eingeleitet werden muss.
4. Die Prüfrechte der Rechnungshöfe bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und deren Tochterunternehmen sowie deren öffentliche Bekanntmachung werden gesetzlich verankert. Es wird klargestellt, dass Kooperationen zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Vertragsbasis beruhen. Zur Unterstützung der berechtigten Interessen von Produzenten und Urhebern werden ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer erweiterten Veröffentlichung über den Umfang der Produktionen mit abhängigen und unabhängigen Produktionsunternehmen verpflichtet.
Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und -chefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag am 3. Dezember 2015 unterzeichnen. Nach der anschließenden Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten soll die Neuregelung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertag zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, alle anderen Änderungen zum 1. Oktober 2016.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.10.2015
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833