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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative – Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien sollen finanziell bessergestellt werden

Jugendliche in Pflegefamilien und Pflegeeinrichtungen sollen künftig ihr selbstverdientes Einkommen behalten dürfen und nicht wie bislang bis zu 75 Prozent davon an die Jugendämter abführen müssen. Dazu soll der Bund die sozialgesetzliche Regelung (§ 94 Abs. 6 SGB VIII) ändern. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag beschlossen. So will Niedersachsen die vom Bund für die erste Jahreshälfte angekündigte Reform des Kinder- und Jugendhilferechts beschleunigen und vor allem die Situation der Jugendlichen bei vollstationärer Betreuung verbessern.

„Eine Berufsausbildung, der Weg in die Arbeitswelt und so auch in die finanzielle Selbstständigkeit ist für jeden jungen Menschen ein sehr wichtiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Es braucht endlich eine faire Regelung, denn die Jugendlichen selbst können nichts dafür, dass sie in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie leben. Deswegen setzt sich Niedersachsen dafür ein, dass sie ihr selbstverdientes Einkommen auch behalten dürfen“, sagt Sozialministerin Carola Reimann.

Bislang müssen junge Menschen und Leistungsberechtigte bei vollstationären Leistungen 75 Prozent ihres Netto-Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen. Begründet wird diese Regelung damit, dass der Lebensunterhalt dieser jungen Menschen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird und die Leistungen ein „Taschengeld“ zur persönlichen Verfügung umfassen. Sobald die Jugendlichen dann selbstständig Geld verdienen, sollen sie sich an den Kosten beteiligen. Das Jugendamt kann in bestimmten Fallkonstellationen von dieser Regelung abweichen und einen geringeren Kostenbeitrag erheben. Diese bestehenden Ausnahmeregelungen reichen jedoch nicht aus, um die negativen Effekte der Kostenheranziehung auszugleichen. In der Praxis der Jugendämter gibt es keine einheitliche Handhabung dieser Ermessenvorschrift. Oft wird sogar auf die Ausübung des Ermessens verzichtet.

„Die jungen Menschen brauchen einen Anreiz, eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sie auf Dauer fortzusetzen. Und der drückt sich in erster Linie durch das eigene Einkommen aus“, so die Ministerin.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2020

Ansprechpartner/in:
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
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