Kabinett beschließt Arbeitszeitverordnung für beamtete Lehrerinnen und Lehrer – Landesregierung prüft Modelle einer flexiblen Ruhestandsregelung
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Mittwoch der Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen zugestimmt. Die Verordnung sieht eine Erhöhung der bisher für Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Beruflichen Gymnasien maßgeblichen Regelstundenzahl von 23,5 um eine auf dann 24,5 Unterrichtsstunden zum 1. August 2014 vor. Außerdem soll die nach bisherigem Recht ab dem 1. August 2014 maßgebliche Altersermäßigungsregelung ausgesetzt werden. Die Landesregierung wird parallel zu der Aussetzung der Altersermäßigungsregelung unterschiedliche Modelle eines flexiblen Übergangs vom aktiven Dienstverhältnis in den Ruhestand prüfen. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird wie bisher um eine Unterrichtsstunde ermäßigt. Der Verordnungsentwurf geht jetzt in die Beteiligung der Verbände.
Dem Beschluss der Landesregierung liegt zugrunde, dass neben der Aufstockung des Kultusetats um eine Milliarde Euro bis 2017 Umschichtungen innerhalb des Haushalts zur Umsetzung der „Zukunftsoffensive Bildung“ unerlässlich sind. Mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ investiere das Land Niedersachsen in erheblichem Maße in die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen, die frühkindliche Bildung und Betreuung und sorge für deutliche Qualitätsverbesserungen an den Schulen, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.
Damit setze die Landesregierung ein deutliches Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit, begegne dem demografischen Wandel und leiste einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Insbesondere von der besseren Ausstattung der Ganztagsschulen würden alle Schulformen profitieren und mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Dadurch werde es einen qualitativen Quantensprung im Ganztagsbereich geben. Die Landesregierung setze damit den Wunsch des Großteils der Eltern nach mehr und besseren Ganztagsangeboten um, so Heiligenstadt.
Eine weitere Änderung trägt den Belangen der Lehrerausbildung Rechnung: In Ausnahmefällen soll die Mindestunterrichtsverpflichtung für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die mit Aufgaben in der Lehrerausbildung betraut sind, vermindert werden können. Nach Ansicht der Landesregierung ist es dringend erforderlich, für den Bereich der Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkräften arbeitszeitrechtlich mehr Flexibilität zu schaffen.
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erstellt am:
12.02.2014
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