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Kabinett beschließt Arbeitszeitverordnung für beamtete Lehrerinnen und Lehrer – Landesregierung prüft Modelle einer flexiblen Ruhestandsregelung

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Mittwoch der Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen zugestimmt. Die Verordnung sieht eine Erhöhung der bis­her für Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Beruflichen Gymnasien maßgeblichen Regelstundenzahl von 23,5 um eine auf dann 24,5 Unterrichtsstunden zum 1. Au­gust 2014 vor. Außerdem soll die nach bisherigem Recht ab dem 1. August 2014 maßgebli­che Altersermäßigungsregelung ausgesetzt werden. Die Landesregierung wird parallel zu der Aussetzung der Altersermäßigungsregelung unterschiedliche Modelle eines flexiblen Übergangs vom aktiven Dienstverhältnis in den Ruhestand prüfen. Die Unterrichtsverpflich­tung der Lehrkräfte nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird wie bisher um eine Unter­richtsstunde ermäßigt. Der Verordnungsentwurf geht jetzt in die Beteiligung der Verbände.

Dem Beschluss der Landesregierung liegt zugrunde, dass neben der Aufstockung des Kul­tusetats um eine Milliarde Euro bis 2017 Umschichtungen innerhalb des Haushalts zur Um­setzung der „Zukunftsoffensive Bildung“ unerlässlich sind. Mit der „Zukunftsoffensive Bil­dung“ investiere das Land Niedersachsen in erheblichem Maße in die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen, die frühkindliche Bildung und Betreuung und sorge für deutliche Qua­litätsverbesserungen an den Schulen, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

Damit setze die Landesregierung ein deutliches Zeichen für mehr Bildungsgerechtigkeit, be­gegne dem demografischen Wandel und leiste einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesiche­rung. Insbesondere von der besseren Ausstattung der Ganztagsschulen würden alle Schul­formen profitieren und mehr Gestaltungsspielräume erhalten. Dadurch werde es einen qua­litativen Quantensprung im Ganztagsbereich geben. Die Landesregierung setze damit den Wunsch des Großteils der Eltern nach mehr und besseren Ganztagsangeboten um, so Heili­genstadt.

Eine weitere Änderung trägt den Belangen der Lehrerausbildung Rechnung: In Ausnahme­fällen soll die Mindestunterrichtsverpflichtung für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die mit Auf­gaben in der Lehrerausbildung betraut sind, vermindert werden können. Nach Ansicht der Landesregierung ist es dringend erforderlich, für den Bereich der Ausbildung und Qualifizie­rung von Lehrkräften arbeitszeitrechtlich mehr Flexibilität zu schaffen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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