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Landesregierung legt Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes vor


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes in den Landtag einzubringen.

Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Anpassung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes an den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), der am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus werden weitere Änderungen im Bereich der Annahmestellen, Wettvermittlungsstellen und der Glücksspielabgabe vorgenommen. Im Bereich der Annahmestellen und Wettvermittlungsstellen werden aus Gründen des Spielerschutzes und der Suchtprävention weitere Trennungsgebote vorgeschlagen.

Im Bereich der Glücksspielabgabe soll eine neue Ziffer eingeführt werden, die jede Art von weiteren Glücksspielangeboten, die im Monopol angeboten werden, umfasst. Damit wird eine Regelungslücke hinsichtlich weiterer Glücksspielarten geschlossen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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