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Niedersachsenmodell zur Einkommenssteuer: Deutliche Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider stellten am (heutigen) Dienstag ein von der Landesregierung entwickeltes Steuerentlastungsmodell vor – den sogenannten Niedersachsentarif.

Eine gerechte Einkommensteuer und eine spürbare Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen sind für Stephan Weil wesentliche Elemente des Reformvorschlags. Durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und Änderungen im Tarifverlauf der Einkommensteuer werden diese Ziele erreicht. „Der niedersächsische Reformansatz beseitigt bestehende Ungerechtigkeiten und beendet die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags“, fasste der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil die Eckpunkte des niedersächsischen Reformmodells zusammen.

  1. Ausgangspunkt des Reformmodells ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Der ursprüngliche Anlass, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag zur finanziellen Stärkung der neuen Bundesländer zu verwenden („Aufbau Ost“), verliert immer mehr an Bedeutung. Das Aufkommen verbleibt schon jetzt zur allgemeinen Haushaltsdeckung weit überwiegend beim Bund. Von 2020 an wären dies – würde man den Soli unangetastet lassen – rund 20 Milliarden Euro, die dann ausschließlich dem Bund zustünden.

Es sei Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land etwas zurückzugeben, ohne dabei die zu finanzierenden Aufgaben des Staates aus den Augen zu verlieren. „Deshalb halten wir eine generelle Steuersenkung durch Änderungen beim Einkommensteuertarif im Umfang von 10 Mrd. Euro für gerecht und finanzierbar. Das verbleibende Soli-Aufkommen nutzen wir für eine insgesamt gerechtere Einkommensbesteuerung“, so der Ministerpräsident.

  1. Daher sieht der niedersächsische Vorschlag einen Umbau des Einkommenssteuertarifs vor: Insbesondere im unteren Einkommensbereich soll eine deutliche finanzielle Entlastung erfolgen. Die bisherige Tarifkurve steigt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 9.000 Euro bis 14.000 Euro von 14 auf 24 Prozent an. Niedersachsen schlägt vor, diese Schwelle auf 25.000 Euro zu erhöhen. Eine Krankenschwester mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro würde dabei um knapp 500 Euro jährlich entlastet. Aber auch Bezieher von mittleren Einkommen, wie z. B eine Facharbeiterin mit rund 50.000 Euro Bruttoeinkommen, müssten in der Gesamtschau pro Jahr rund 520 Euro weniger Steuern zahlen.

„Es ist ungerecht, dass gerade diejenigen, die im unteren Einkommensbereich liegen, für jeden zusätzlichen Euro überproportional belastet werden“, erläuterte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. An keiner anderen Stelle im Tarifverlauf sei die Steigerung derart steil und ausgeprägt.

  1. Eine weitere Ungerechtigkeit im Tarifverlauf will die Niedersächsische Landesregierung mit einer moderat höheren Besteuerung höherer Einkommen beseitigen. Bislang gibt es eine konstante Besteuerung der zu versteuernden Einkommen zwischen 55.000 Euro und 260.000 Euro von 42 Prozent, dann eine sprunghaft greifende sog. Reichensteuer von 45 Prozent. Zukünftig sollen zu versteuernde Einkommen ab 58.000 Euro mit 45 Prozent besteuert werden, dann folgt ein moderat linearer Anstieg bis zum Spitzensteuersatz von 49 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 150.000 Euro.

„Nach unserem Modell werden Einkommen bis 112.000 Euro für Alleinstehende bzw. 210.000 Euro für Verheiratete entlastet. Erst danach setzt eine finanzielle Belastung ein. Eine Geschäftsführerin mit einem Bruttoeinkommen von 150.000 Euro würde demnach mit 1.192 Euro zusätzlich belastet“, so Finanzminister Schneider.

Der Niedersachsentarif bringt eine deutliche Entlastung für Niedrig- und Normalverdiener und beseitigt bestehende Ungerechtigkeiten, resümiert Ministerpräsident Weil: „Rund 75 Prozent, also rund 30 Millionen Steuerpflichtige, profitieren von dem Reformmodell. Die höhere Belastung großer Einkommen trägt zur Realisierung des Gesamtvorhabens bei. Zugleich sichert das Reformmodell die finanzielle Basis aller staatlichen Ebenen für die dringend notwendigen zukunftssichernden Investitionen in Infrastruktur und Bildung.“

Der Niedersachsentarif, da sind sich Weil und Schneider einig, stelle eine angemessene Reaktion auf die immer stärker werdende Vermögenskonzentration und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit dar.

Das niedersächsische Reformmodell fußt auf einem beim renommierten ifo-Institut in München in Auftrag gegebenen Gutachten, welches verschiedene Reformoptionen zur Verringerung der Steuerlast kleiner und mittlerer Einkommen aufzeigen sollte.

Das Gutachten finden Sie online unter: www.mf.niedersachsen.de


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2017
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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