Regelstundenzahl für beamtete Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Berufliche Gymnasien wird auf 24,5 Unterrichtsstunden erhöht
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Schule) in Kraft gesetzt. Danach wird zum 1. August 2014 die bisher für Lehrkräfte an Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs und Beruflichen Gymnasien maßgebliche Regelstundenzahl von 23,5 Unterrichtsstunden um eine Unterrichtsstunde auf 24,5 Unterrichtsstunden angehoben. Außerdem wird die nach bisherigem Recht ab dem 1. August 2014 vorgesehene Altersermäßigungsregelung ausgesetzt. So bleibt es bei der aktuellen Regelung, wonach die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte nach Vollendung des 60. Lebensjahres um eine Unterrichtsstunde ermäßigt wird.
Gegenüber dem Verordnungsentwurf, den die Landesregierung am 12. Februar 2014 zur Verbandsbeteiligung freigegeben hatte, haben sich bezogen auf die Altersermäßigungsregelung für schwerbehinderte Lehrkräfte Änderungen ergeben: Den besonderen unterrichtsbezogenen Belastungen älterer schwerbehinderter Lehrkräfte soll mit der Gewährung einer weiteren Altersermäßigungsstunde ab Vollendung des 63. Lebensjahres Rechnung getragen werden.
Die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung sei unerlässlich, um mit der „Zukunftsoffensive Bildung“ in die bessere Ausstattung von Ganztagsschulen, die frühkindliche Bildung und Betreuung und deutliche Qualitätsverbesserungen an allen Schulformen investieren zu können, erläuterte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Für die „Zukunftsoffensive“ stocke die Landesregierung den Kultusetat insgesamt um eine Milliarde Euro bis 2017 auf und setze damit insbesondere den Wunsch des Großteils der Eltern nach mehr und besseren Ganztagsangeboten um, sagte Heiligenstadt.Artikel-Informationen
erstellt am:
27.05.2014
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