Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2024
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einer Vorlage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu den Einsatzkosten bei der Bekämpfung des „Weihnachtshochwassers“ 2023/2024 zugestimmt.
Mit dem Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um allen unteren Katastrophenschutzbehörden, die aufgrund des Hochwassers ein außergewöhnliches Ereignis festgestellt haben, Zuwendungen als Ausgleich für die ihnen entstandenen und nachgewiesenen Einsatzkosten gewähren zu können. Auch betroffene Gemeinden aus Landkreisen, die ein außergewöhnliches Ereignis festgestellt haben, können nun Billigkeitsleistungen erhalten.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass in Fällen, in denen – nach Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses – durch Einheiten des Katastrophenschutzes zwischen unteren Katastrophenschutzbehörden Hilfe geleistet wurde (ohne überörtliche Hilfeleistung), die unteren Katastrophenschutzbehörden bis zu 100 Prozent der hierdurch entstandenen Kosten als Billigkeitsleistung erstattet bekommen können. Ebenso können die unteren Katastrophenschutzbehörden eine solche Billigkeitsleistung bei der Hilfeleistung durch Kreisfeuerwehrbereitschaften oder deren Teileinheiten erhalten, auch wenn zuvor kein außergewöhnliches Ereignis festgestellt wurde.
Das Hochwasser 2023/2024 war eine sehr große Herausforderung. Vor allem weil die Wassermassen sich nicht nur in einzelnen Gebieten, sondern nahezu flächendeckend im ganzen Land ausbreiteten. Vielerorts konnte die Hochwasserlage durch die Gemeinden im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr bewältigt werden. In acht der insgesamt 49 unteren Katastrophenschutzbehörden verschärfte sich die Lage allerdings so sehr, dass ein sogenanntes außergewöhnliches Ereignis festgestellt wurde.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt: „Das Weihnachtshochwasser konnte insbesondere durch die große Solidarität in Niedersachsen und die überragende Leistung der vor allem ehrenamtlichen, niedersächsischen Einsatzkräfte bewältigt werden. Bei diesem Hochwasser wurde durch weniger betroffene Kommunen umfangreich Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe geleistet. Mit dem heutigen Beschluss würdigen wir diese Solidarität.“
Das Innenministerium schätzt die Einsatzkosten auf insgesamt bis zu 20 Millionen Euro, davon bis zu 16 Millionen Euro für Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände. Parallel zum Beschluss der Kabinettsvorlage werden aktuell die erforderlichen Richtlinien erstellt und in Kürze im Rahmen der Verbandsanhörung auch den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegt.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de.
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28.05.2024
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946