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Landesregierung beschließt Anschlussfinanzierung zum Zukunftsvertrag mit den Kommunen von bis zu 788 Millionen Euro

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag eine Anschlussfi­nanzierung zum Zukunftsvertrag von bis zu 788 Millionen Euro auf den Weg ge­bracht. Damit hat das Kabinett die notwendig gewordenen finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen.

Hintergrund: Bis zum 31. März 2013 konnten finanzschwache und hochverschuldete Gemein­den und Landkreise beim Land einen Antrag auf Entschuldungshilfe stellen. Von dieser Möglich­keit haben die Kommunen umfangreich Gebrauch gemacht. Unter der früheren Landesregie­rung waren bereits insgesamt 31 Entschuldungsverträge mit einem Gesamtvolu­men von rund 950 Millionen Euro abgeschlossen worden. Bis zum Auslaufen der Antragsfrist sind zusätzlich noch 35 Anträge eingegangen.

Um die Finanzierung der Anträge sicherzustellen, sind nun bis zu 788 Millionen Euro notwen­dig. Finanziert wird diese Entschuldungshilfe über ein von Land und Kommunen solidarisch finanziertes Fondsmodell, in das beide jährlich je 35 Millionen Euro einzahlen. Die alte Landesregie­rung hatte dieses Modell auf das Jahr 2029 befristet, womit insgesamt rund 1,26 Milliarden Euro Entschuldungshilfe über die Laufzeit generiert werden können. Wie sich bereits im vergangenen Jahr andeutete, bestätigt sich jetzt, dass diese Summe bei weitem nicht aus­reicht, um eine ausreichende Entschuldungssumme für alle vorliegenden Anträge bereit zu stel­len.

Innenminister Boris Pistorius sagte, man habe ein unausgereiftes Konzept vorgefunden, das darüber hinaus nicht einmal annähernd bis zu Ende durchfinanziert war. Dieses schwere Versäum­nis der Vorgängerregierung müsse nun repariert werden. Mit dem Kabinettsbeschluss werde nun Planungssicherheit für diejenigen Kommunen geschaffen, die im Vertrauen auf die Finanzierungsversprechen der alten Landesregierung einen Antrag gestellt hatten. Alle An­träge, die fristgerecht eingegangen seien und die Bedingungen erfüllten, sollen deshalb auch zum Zuge kommen.

Trotz knapper Haushaltsmittel hält die Landesregierung diese Entscheidung für vertretbar, weil sich die notwendige Entschuldungssumme durch eine Verlängerung des solidarisch finanzier­ten Fondsmodells über das Jahr 2029 bereitstellen lasse. Pistorius dankte den kommunalen Spitzenverbänden, die bereits im Vorfeld ihre Bereitschaft für eine Verlängerung signalisiert hatten. Die in diesem Zusammenhang geführten Gespräche seien von großem gegenseitigem Vertrauen geprägt gewesen, sagte Pistorius. Die kommunalen Spitzenverbände hätten großes Verständnis dafür gezeigt, dass die neue Landesregierung eine Bestandsaufnahme machen und den nötigen Finanzierungsmehrbedarf ermitteln musste, bevor diese Entscheidung getrof­fen werden konnte.

Alle offenen Anträge, die bis zum 31. März eingegangen waren, werden nun einer vollständigen Prü­fung unterzogen. Mit den beteiligten Kommunen werden dann Verhandlungen über den Abschluss individueller Entschuldungsverträge aufgenommen. Die bereitgestellten Mittel dienen zur Entschuldung im Falle des erfolgreichen Abschlusses der Entschuldungsverträge.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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