Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Waffengesetz und Bankenstrafbarkeit: Niedersachsen bringt zwei Gesetzentwürfe in den Bundesrat ein

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Wie­dereinbringung zweier Gesetzentwürfe in den Bundesrat beschlossen, mit denen Lücken im Waffengesetz geschlossen und Steuerstraftaten im Bankenbereich bekämpft werden sollen. Beide Entwürfe waren bereits 2013 im Bundesrat verabschiedet worden, mit Ende der 17. Wahlperiode des Bundestages allerdings der Diskontinuität anheim gefallen. Sie werden daher in der Bundesratssitzung am 11. April 2014 zur sofortigen Abstimmung ge­stellt.

Die Ermittlungen um die so genannte Zwickauer Terrorzelle hatten Defizite im Waffenrecht aufgezeigt, die Niedersachsen nun schließen möchte. Die Zuverlässigkeitsprüfung verlangt von den Behörden nur, dass sie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszent­ralregis­ter, eine Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und eine Stellung­nahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen.

Bisher werden Mitgliedschaften in verbote­nen Vereinen oder verfassungswidrigen Parteien nicht erfasst. Ebenso wenig wird geprüft, ob die antrag­stellende Person Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfas­sungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. In Anlehnung an Regelungen im Sprengstoff- und im Luftsicherheitsgesetz soll daher auch bei der waffenrechtlichen Zu­verlässigkeitsprüfung eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbe­hörden eingeführt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Bankenstrafbarkeit soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­tungsaufsicht (BaFin) in die Lage versetzt werden, gegen Banken vorzugehen, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. In Banken wurden teilweise Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten oder die Kunden bei solchen Modellen unterstützt. Der Tatbestand der Anstiftung oder der Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Bankmitarbeiter ist in diesen Fällen häufig erfüllt.

Gehen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, genügt es nicht mehr, die individuellen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem Fall sind Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um der Begehung von Steuerstraftaten für die Zukunft vorzubeugen. Dementsprechend schlägt Niedersachsen in einer gemeinsamen Initiative – unter anderem mit Nordrhein-Westfalen – vor, das Steuer­recht und das Kreditwesengesetz entsprechend zu ergänzen.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln