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Sponsoringleistungen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 01.04.2014 Änderungen der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung beschlossen.
Danach haben die obersten Landesbehörden die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen.
Diese im laufenden Jahr angenommenen Leistungen der Staatskanzlei und ihres Geschäftsbereichs können Sie in der nachfolgenden Datei einsehen:


Die Liste des Jahres 2018 finden Sie hier:
Liste der Sponsoringleistungen 2018 zum Download

Die Liste des Jahres 2017 finden Sie hier:
Liste der Sponsoringleistungen 2017 zum Download

Die Liste des Jahres 2016 finden Sie hier:
Liste der Sponsoringleistungen 2016 zum Download



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