Bürgerbeteiligung in Niedersachsen
Gemeinsam die Zukunft gestalten
Außer bei Wahlen gibt es eine Reihe weiterer Möglichkeiten, sich aktiv am politischen Geschehen in niedersächsischen Kommunen und im Land zu beteiligen. Beispielsweise in Bürgerräten, Bürger- und Volksentscheiden, Bürgerumfragen und Workshops.
Durch Bürgerbeteiligung kann jeder direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit ihre Interessen, Vorschläge und Kompetenzen bei Entscheidungsprozessen einzubringen. Das gilt sowohl auf Landesebene als auch in den Kommunen in Niedersachsen.
Personen, die miteinander diskutieren
Die Beteiligung von Niedersächsinnen und Niedersachsen steht seit längeren im Fokus der Landesregierung. So konnte mit dem Niedersächsischen Windgesetz im April 2024 ein Beteiligungsgesetz verabschiedet werden, das die finanzielle Beteiligung von Kommunen und der Bevölkerung an Windenergieanlagen regelt.
FAQ Bürgerbeteiligung
In Wahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie, wer sie als Abgeordnete für eine bestimmte Zeit im Parlament vertreten soll. Der Zeitpunkt von Wahlen ist gesetzliche festgelegt.
Bürgerbeteiligung kann zu jeder Zeit stattfinden und Menschen können sich direkt und persönlich an den Entscheidungsprozessen einer Verwaltung beteiligen. Durch frühzeitige und transparente Information zu den Planungen erreicht die Verwaltung häufig, dass auch bei kontroversen Diskussionen die Qualität der Beiträge hochwertig und konstruktiv bleibt. Die Bürgerschaft steht auch stärker hinter Projekten, wenn sie einbezogen und das Verfahren nachvollziehbar gestaltet wird.
Sowohl bürgerschaftliches Engagement als auch Bürgerbeteiligung sind wichtige Bausteine einer lebendigen Demokratie. Sie zielen auf die freiwillige Teilhabe der Menschen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ab.
Mit der Übernahme eines Ehrenamts bringen sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in einem Verein, einer sozialen Einrichtung etc. mit ihrer Zeit und ihrer Hilfe ein. Dieses Engagement ist freiwillig und – ggf. mit Ausnahme einer Aufwandsentschädigung – unbezahlt. Es wird meist für eine längere Zeit übernommen.
Bürgerbeteiligung ermöglicht es Niedersächsinnen und Niedersachsen mitzugestalten. Sie können sich mit ihrer Meinung, ihren Empfehlungen und ihren Ideen bei kommunalen Projekten oder auf Landesebene einbringen bzw. Bürgerbeteiligung zu diesen anregen. Das einmalige Engagement im Rahmen eines Beteiligungsprozesses setzt nicht automatisch voraus, dass man sich längerfristig engagieren möchte.
Formale bzw. gesetzliche Bürgerbeteiligung meint Bürgerbeteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren, Landes- und Regionalplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zur informellen bzw. freiwilligen Bürgerbeteiligung gehören alle Verfahren, die nicht gesetzlich geregelt sind. Informelle Bürgerbeteiligung kann aber auch formalen Verfahren vorangestellt werden.
Es gibt viele verschiedene Verfahren zur Bürgerbeteiligung, so zum Beispiel Bürgerräte, Umfragen, Workshops. Welche konkrete Form und Methode für ein Vorhaben gewählt werden, entscheidet bei landesweiten Vorhaben das zuständige Ministerium oder auf kommunale Ebene die Gemeinde. Informationen dazu sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.
Bürgerinnen und Bürger diskutieren miteinander, welche Ideen es gibt, um bestimmte Probleme zu lösen.
In Bürgerräten kommen Menschen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen zusammen: Verschieden sind unter anderem die politischen Ansichten, die Berufe, das Alter oder die Herkunft. Sie bilden die Vielfalt der Gesellschaft ab. Es hat sich gezeigt, dass oft sehr praktische Vorschläge gemacht werden. Zudem wird in ihren Empfehlungen oft deutlich, welche Kompromisse von der Bevölkerung akzeptiert werden könnten.
Eine Bürgerumfrage ist eine Methode der Bürgerbeteiligung, bei der Einwohner zu bestimmten Vorhaben oder Themen einer Verwaltung oder Politik befragt werden. Sie dient dazu, Meinungen, Wünsche, Bedenken und Bedürfnisse der Bevölkerung zu erfassen, um die Entscheidungsfindung zu verbessern und die Akzeptanz von Maßnahmen zu erhöhen. Die Umfrage kann als Online-Umfrage oder als schriftliche Umfrage durchgeführt werden.
Jede Meinung zählt bei einer Bürgerbeteiligung
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2026
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2026
Ansprechpartner/in:
Bürgerbeteiligung

