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Abschlussbericht der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ vorgelegt.

Die Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung den Abschlussbericht der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage soll die Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre dem Kabinett kurzfristig konkrete Umsetzungsschritte vorschlagen.

Am 15. Januar 2019 hatte die Landesregierung die Einrichtung der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ beschlossen, um die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern. Die Kommission hat zwei Jahre lang unter dem Vorsitz des Chefs der Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, und seines Stellvertreters, Staatssekretär Berend Lindner, die Arbeitsweise der Landesverwaltung einer Revision unterzogen und Empfehlungen zur Vereinfachung und Optimierung erarbeitet.

Als größte Herausforderungen und damit als ihre Arbeitsschwerpunkte hat die Regierungskommission die folgenden drei Bereiche identifiziert:

· zu lange Planungsdauer von Großgenehmigungsverfahren,

· die Förderstruktur des Landes, die aus Sicht der (potentiellen) Förderungsbegünstigten unübersichtlich ist und
mögliche Verwaltungssynergien nicht immer optimal nutzt, sowie

· die Frage, wie die Beauftragten für regionale Landesentwicklung regionale Planungs- und Entwicklungsprozesse
unterstützen können.

Für alle drei Bereiche wurden die unten in Auszügen beziehungsweise in einer Kurzfassung dargestellten
Lösungsansätze erarbeitet, die jetzt sukzessive umgesetzt werden sollen.

Die Regierungskommission hatte sich zunächst mit Fragen der Struktur der Landesverwaltung beschäftigt. Sie hatte hierzu neben dem Blick auf frühere niedersächsische Gutachten das Modell der rheinland-pfälzischen „Struktur und Genehmigungsdirektionen“ vertieft betrachtet. Im Ergebnis kam die Kommission zu dem Schluss, dass eine aufwendige Strukturreform dem Ziel, in den drei vorgenannten Handlungsfeldern zu schnellen Verbesserungen zu kommen, eher zuwiderliefe, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis stünde.

Sie hat sich daher konzentriert auf die Optimierung von Verfahrensabläufen durch

· Straffung von Verfahrensabläufen,

· Bündelung von Kompetenzen im Einzelfall,

· Synergien in der Förderlandschaft,

· sowie eine verbesserte IT-Unterstützung.

Der Vorsitzende Dr. Jörg Mielke zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Arbeit der Regierungskommission: „Es hat sich gelohnt, sich insbesondere die Planungsdauer von Großunternehmen und die Förderstrukturen genau anzusehen. Zahlreiche Beschleunigungspotentiale und diverse Ansätze für Synergien konnten identifiziert werden. Jetzt geht es um eine rasche Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse und anschließend gerne auch um einen Transfer auf weitere Bereiche.“

Dr. Berend Lindner, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und stellvertretender Vorsitzender der Kommission betonte: „Großprojekte müssen schneller geplant und gebaut werden. Viel zu oft gibt es hier unnötige Verzögerungen. Bei diesem Thema sind die Niederlande europaweit Vorreiter. Deshalb waren Mitglieder der Regierungskommission vor Ort, haben Best-Practices identifiziert und Empfehlungen für unser Land daraus abgeleitet. Dabei ist einmal mehr deutlich geworden, in wie vielen Bereichen wir von EU-Vorgaben abhängig sind. Es spielt aber auch eine Rolle, wie diese umgesetzt werden und wie man Spielräume nutzt. Hier setzen die Empfehlungen der Regierungskommission an.“

Wichtiger Bestandteil des Abschlussberichts der Regierungskommission ist auch ein im September 2020 in einem Workshop – Vision ‚Digitale Verwaltung Niedersachsen 2050‘ – erarbeitetes Thesenpapier des Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) und des Instituts für Digitalisierung & Datenschutz (ID2).
„Der Workshop hat uns noch einmal vor Augen geführt, dass die größten Optimierungspotentiale in der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung der Niedersächsischen Verwaltung liegen“, so der Chef der Staatskanzlei Dr. Mielke. „Hier gilt es, möglichst rasch die Datenverfügbarkeit zu erhöhen, eine integrierte digitale Plattform zu schaffen, KI-gestützte Rechtsprüfungssysteme zu etablieren und digitale Assistenz- und Dialogsysteme einzuführen. Ich habe mich gefreut über die visionären und kreativen Ansätze, Ideen und Vorstellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des zur Vision ‚Digitale Verwaltung Niedersachsen 2050‘ durchgeführten Workshops‘. Damit ist es jedoch nicht getan: Der fortschreitende gesellschaftliche Wandel erfordert eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Behörden, die weit über ein bloßes elektronisches Angebot von Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale hinausgeht.“

Gerade die Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig für die gesamte Landesverwaltung der rasche und erfolgreiche Abschluss der – unabhängig von der Regierungskommission laufenden – flächendeckenden Einführung einer e-Akte und des Onlinezugangsgesetzes sind. Konkret hat die Regierungskommission hierzu folgende Schritte zur IT-Unterstützung vorgeschlagen:

· Aufbau einer digitalen Plattform zur Erhöhung des Digitalisierungsstandards auf Seiten der Vorhabenträger
und Behörden bei der Antragstellung in den Bereichen Planung, Bau, Denkmalschutz und Immissionsschutz
(vgl. oben Seite 29),

· Aufbau von digitalen Netzwerken zwischen Bund und Land zum Austausch von Stellungnahmen, Daten und
Unterlagen innerhalb aller Phasen eines Großgenehmigungsverfahrens (vgl. Seiten 31 und 33),

· verstärkte Digitalisierung von Einwendungserhebungen in allen Verfahren (vgl. Seite 32),

· verstärkter Ausbau von elektronischen Aktenführungen im Bereich von Großgenehmigungsverfahren (vgl.
Seite 33 oben),

· erhöhte Bereitstellung von Videokonferenzen und digitalen Austauschplattformen, (vgl. Seite 33)

· Aufbau einer digitalen Plattform für Förderprogramme (vgl. Seite 52).

In die Arbeit der Regierungskommission waren neben Vertreterinnen und Vertretern der Landesressorts auch die drei Kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Umweltverbände, Wirtschaftsverbände und Wissenschaftler eingebunden. (Die einzelnen Mitglieder der Regierungskommission und die zur Beratung hinzugezogenen Expertinnen und Experten sind in der Anlage 1 aufgeführt.)

Dazu Staatssekretär Lindner: „Die Empfehlungen zu den Schwerpunkten wurden jeweils einstimmig beschlossen. Das hat die Konsensfindung zwar nicht immer leichtgemacht, aber damit ist es uns in Niedersachsen gelungen, eine zwischen wichtigen Akteuren abgestimmte und konkrete Positionierung zu bedeutenden Themen zu erreichen. Das gibt uns Rückenwind für unser Ziel einer effizienteren Verwaltung.“

Hier nun Auszüge beziehungsweise eine Kurzfassung der von der Regierungskommission erarbeiteten Vorschläge zu den drei genannten größten Herausforderungen:

I. Großgenehmigungsverfahren

Bis zur Verwirklichung großer Infrastrukturprojekte (von der ersten Planungsidee bis zur ersten Nutzung) vergeht in Deutschland und auch in Niedersachsen zu viel Zeit, teilweise bis zu zehn Jahren und mehr. Diese überlange Planungsdauer liegt nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit Niedersachsens. Von daher ist zu prüfen, wie Großgenehmigungsverfahren beschleunigt werden können, ohne die inhalt­liche Qualität der Prüfung zu schwächen. Dies gilt insbesondere auch für Vorhaben zur Umsetzung der Energiewende.

Die Regierungskommission hat diverse Reform- und Lösungsansätze zur Beschleunigung von Großgenehmigungsverfahren entwickelt und hierüber entsprechende Beschlüsse gefasst. Diese lauten beschränkt auf den jeweiligen Beschlusstenor wie folgt:

Ø Vorschläge aus dem Erfahrungsaustausch mit den Niederlanden

Ø Prüfauftrag zur nachträglichen Ausweitung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung

Ø Planerischer Bestandsschutz von Großprojekten

Ø Übernahme von Handlungsmaßnahmen aus dem Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

Ø Aufbau einer digitalen Plattform für die behördenübergreifende Zusammenarbeit

Ø Verbesserung der landesweiten Datenbasis zur Bündelung der auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene erhobenen Umweltdaten

Ø Aufbau eines „Internetartenschutz-Portals“

Ø Förderung der digitalisierten Einwendungserhebung

Ø Bessere Nutzung von Videokonferenzen

Ø Prüfauftrag zur „materiellen Präklusion“

Ø Frühzeitiger Beginn der Ausführungsplanung

Ø Losgrößen beim Autobahnausbau

Ø Niedersächsische Förderstruktur

Ø Stärkung der Ämter für Regionale Landesentwicklung

Ø Konsolidierung des Clientmanagements und Serverbetriebs

Exemplarisch hier die aus dem Erfahrungsaustausch mit den Niederlanden für das Vorfeld der Antragstellung für Großgenehmigungsverfahren und für die Kommunikation abgeleiteten Beschlüsse der Regierungskommission:

Seit einigen Jahren versuchen die Niederlande bereits in einer frühen Verfahrensphase Unterstützung für Großprojekte zu gewinnen, indem sie schon vor Antragstellung sämtliche Interessengruppen in die Entwicklung und Ausarbeitung der Projektidee einbeziehen. Das Raumplanungsverfahren beginnt dann erst, wenn eine Vorzugsvariante vorliegt, die dem Umfeld bereits vorgestellt wurde.

In dem frühen Verfahrensstadium bis zur Antragstellung werden in den Niederlanden erhebliche Personalressourcen seitens der Vorhabenträger beziehungsweise der Verwaltung eingesetzt. Das kann sogar bedeuten, dass die Vorbereitungsphase länger dauert; dieser Effekt wird aber regelmäßig mehr als kompensiert, weil dafür die Dauer des formalen Verfahrens kürzer ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Beschlüssen der Regierungskommission:

1. Die Regierungskommission empfiehlt der Landesregierung, die bisherigen Erkenntnisse aus der
Zusammenarbeit mit den Niederlanden weiter eingehend zu prüfen und soweit möglich umzusetzen.
Hierbei sollen insbesondere die nachfolgenden Beschleunigungsansätze untersucht werden:

1.1. Frühzeitige projektbezogene Ressourcenplanung mit dem Ziel, eine angemessene personelle und finanzielle
Ausstattung für die Infrastrukturprojekte zu gewährleisten. Hintergrund sind die Vermeidung regelmäßig
bestehender Ressourcenprobleme und die damit verbundenen Verzögerungen innerhalb eines Projekts

1.2. Verbesserungsoptionen für das sogenannte Stakeholdermanagement (Umgang mit den verschiedenen
Interessengruppen)

1.3. Verfahrensbeschleunigungen durch Änderungen des Verfahrensrechts, insbesondere zur Vermeidung der
Wiederholung von Verfahrensschritten

1.4. Maximalfrist für die Entscheidung des Gerichts in Klageverfahren gegen einen Planfeststellungsbeschluss

1.5. Einführung einer sogenannten „verwaltungsgerichtlichen Schleife“ in das deutsche Recht

1.6. Reformbedarf im Hinblick auf die Ermöglichung eines früheren Beginns bauvorbereitender Maßnahmen

1.7. Vergaberechtliche Beschleunigungsmöglichkeiten

2. Die Regierungskommission empfiehlt der Landesregierung, frühzeitig (möglichst ab der auf den
Bundesbedarfsplan erfolgenden Rahmenplanung) auf eine angemessene personelle und finanzielle
Ausstattung für die Infrastrukturprojekte hinzuwirken.

3. Die Regierungskommission empfiehlt der Landesregierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und
der damit verbundenen Ressourcenproblematik, Möglichkeiten zur Gewinnung von Fachpersonal zu erörtern;
hierbei soll auch die Attraktivität der Tätigkeit im nachgeordneten Bereich im Vergleich zu anderen Institutionen
in den Blick genommen werden.

4. Die Regierungskommission empfiehlt der Landesregierung, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen
während der Planungsphase der Infrastrukturprojekte Finanzmittel für einen frühzeitigen Interessenausgleich
der verschiedenen Beteiligten durch das Land zur Verfügung gestellt werden können (über die
Infrastrukturmaßnahme hinausgehendes ganzheitliches Konzept, Kompensationsmöglichkeiten unabhängig vom
gesetzlichen Anspruch), um die Akzeptanz des Projekts zu erhöhen, Einwendungen und Klagen vorzubeugen
und damit die Umsetzung des Infrastrukturprojekts zu beschleunigen.

Zur Beschleunigung von Großgenehmigungsverfahren hat die Regierungskommission weiter u. a. beschlossen, eine europarechtskonforme materielle Präklusion auf ihr Beschleunigungspotential zu untersuchen, damit Einwendungen die Verfahren nicht verzögern. Mit der Idee einer sogenannten „verwaltungsrechtlichen Schleife“ sollen schon während eines Gerichtsverfahrens erkannte Planungsfehler behoben werden können. Ein planerischer Bestandsschutz könnte zudem den Zwang zu Planungsänderungen durch Rechtsänderungen während der Planungen weitestgehend ausschließen. Eine landesgesetzliche Regelung zur Verpflichtung von erhobenen Umweltdaten soll verhindern, dass bei der Erhebung von für Großgenehmigungsverfahren notwendigen Daten nicht jedes Mal bei „Null“ angefangen werden muss. Durch die aktuelle Covid-19-Krise hat sich zudem die Möglichkeit ergeben, das Planungsrecht für eine dauerhafte digitale Anwendung zu erproben. So bietet nach Ansicht der Regierungskommission der Austausch von Informationen über Videokonferenzen und Internetplattformen viele Vorteile, die auch in Zukunft im Planungsrecht genutzt werden sollten.

II. Förderstruktur

In Niedersachsen werden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen und sonstige Organisationen durch eine Vielzahl von finanziellen Förderungen unterstützt. Die einzelnen Förderungen unterscheiden sich nach Zweck, Umfang, Zielgruppe usw. untereinander erheblich. In organisatorischer Hinsicht sind jeweils unterschiedlichste Ministerien, Behörden und sonstige Stellen bei Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Abwicklung der einzelnen Fördermaßnahmen involviert.

Nach Ansicht der Vertreter der Wirtschaftsverbände führt diese Heterogenität dazu, dass es keine zentrale Anlaufstelle gebe, bei der ein (potentieller) Förderungsempfänger klären könnte, welche Förderungen für ihn in Betracht kommen könnten und auch über das Internet keine befriedigende Gesamtdarstellung der in Betracht kommenden Landesförderungen zu erlangen sei. Unter dem Gesichtspunkt der Schonung von Verwaltungs­ressourcen (insbesondere Fachpersonal) sollte die Förderstruktur möglichst so organisiert sein, dass Schnittstellen vermieden und mögliche Synergien zwischen verschiedenen Förderprogrammen genutzt werden.

Zur Bewältigung der vorgenannten Herausforderungen steht grundsätzlich die NBank zur Verfügung, das zentrale Institut für das Fördergeschäft des Landes. Hier soll zunächst eine sorgfältige Analyse vorangehen, in welchen Bereichen die Verfahren ineffizient oder aus Nutzersicht suboptimal erscheinen, was dann zu einer Zuständigkeitsverlagerung auf die NBank führen kann. Dabei ist der Fokus insbesondere auf solche Förderungen zu legen,

  • die derzeit von Behörden/Stellen bewilligt werden, welche nur wenige Förderungen gewähren, so dass das Vorhalten von Fachexpertise tendenziell ineffizient sein könnte,
  • die bereits bei der NBank verwaltet werden, was eine organisatorische Zusammenlegung mit ähnlichen Förderungen sinnvoll erscheinen könnte. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass aus Nutzersicht doppelte Ansprechpartner vermieden werden und Effizienzgewinne entstehen.

Auf der Basis der bestehenden Förderstrukturen hat die Regierungskommissionen unter der Leitlinie, die NBank als zentrales Förderinstitut des Landes weiter auszubauen und die bereits vorhandene Banklizenz der N-Bank zukünftig stärker zu nutzen, folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Regierungskommission begrüßt die Überlegungen, mit der NBank eine stärkere Ausschöpfung des
förderpolitischen Potentials in Niedersachsen zu erreichen.

Die Landesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob die NBank in den folgenden Bereichen

· Finanzierung von Kommunen und kommunalnahen Unternehmen

· Förderung von bezahlbarem Wohnraum

· Infrastruktur

· Zugang zu Förderprogrammen der EIB/EU-Fördermittel

· Finanzierung von Investitionen und Liquiditätsbedarf von KMU

· Beteiligungsportfolio

· KfW-Durchleitungsgeschäft

weitere Geschäftsfelder erschließen kann.

Dabei ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit die NBank hierfür weiteres Eigenkapital vom Land benötigt.

2. Die Regierungskommission begrüßt eine Ausweitung der Richtlinienabwicklung durch die NBank bei
thematischen Überschneidungen zu bestehenden Förderprogrammen, die das Fördermanagement insgesamt
effizienter, effektiver und transparenter gestaltet.

III. Regionale Landesentwicklung

Mit der Errichtung der Ämter für regionale Landesentwicklung zum 01.01.2014 ist in den Regionen eine neue Verwaltungseinheit in der geografischen Gebietskulisse der ehemaligen Regierungsbezirke geschaffen worden. Damit wurde der Situation Rechnung getragen, dass Niedersachsen das zweitgrößte Flächenland der Bundesrepublik Deutschland ist, mit gleichzeitig sehr heterogener Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstruktur bei gleichzeitiger Zugehörigkeit zu drei Metropolregionen als wirtschaftliche und wissenschaftliche Kraftzentren. Die Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse sowie die notwendige differenzierte Betrachtung der Wachstums- und Entwicklungspotentiale schaffen für die Ämter für regionale Landesentwicklung die strategischen Grundlagen, die sich in den regionalen Handlungsstrategien wiederfinden. Die Landesbeauftragten und die Ämter für regionale Landesentwicklung sind zu gleichermaßen kompetente und einheitliche Ansprechpartner für Kommunen und Unternehmen wie für die übrigen regionalen Akteure geworden. Das belegen die Rückmeldungen der kommunalen Partner ebenso wie die der Wirtschaftsverbände und der Wirtschaft selbst.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierungskommission ein Verfahrensmodell vorgeschlagen, um den Landesbeauftragten und den Ämtern für regionale Landesentwicklung bei großen Genehmigungsverfahren und dringenden regionalpolitischen Konfliktfällen in Landeszuständigkeit eine zentrale Rolle zuzuweisen, um so idealerweise den Konfliktausgleich zu verbessern und damit im Ergebnis auch das Gesamtverfahren zu beschleunigen.

Die Regierungskommission empfiehlt der Landesregierung, wie folgt zu verfahren:

  1. Für die Projektkoordination und federführende Projektleitung von großen Genehmigungsverfahren und von dringenden regionalpolitischen Konfliktfällen in Landeszuständigkeit wird ein Lenkungsausschuss eingerichtet, der aus dem Chef der Staatskanzlei (Leitung) sowie den Staatssekretärinnen und Staatssekretären des MW (Stellv. Leitung), MU, ML und MB besteht.
  2. Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung erstatten jeweils zu Beginn jedes Quartals auf Basis ihrer Kenntnisse über MB Bericht an den Lenkungsausschuss, bei welchen Großgenehmigungsverfahren nach ihrer Einschätzung besondere Beschleunigungspotentiale beziehungsweise bei welchen regionalpolitischen Konfliktfällen Bedarf an Projektleitung besteht, die sich deshalb für eine zentrale Projektkoordinierung eignen. Die fachlich zuständigen Ressorts geben zu den Berichten unverzüglich Voten ab.
  3. Der Lenkungsausschuss schlägt auf Basis dieser Berichte und Voten und/oder aufgrund von Hinweisen aus den Regionen des Landes der Landes­regierung vor, für welches Genehmigungsverfahren oder regionalpolitischen Konfliktfall die oder der örtlich zuständige Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung die federführende Projektleitung übernehmen sollte.
  4. Sofern die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss fasst, übernimmt ab diesem Zeitpunkt bis zur Rechtskraft der von der zuständigen Stelle erteilten Genehmigung (Zustimmung, Erlaubnis etc.) über das Großprojekt der oder die Landesbeauftragte die vom Kabinett übertragene Koordinierungs- und Leitungsfunktion. Eine Veränderung der fachlichen und verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten erfolgt damit nicht.
  5. Die oder der Landesbeauftragte kann sich für die Erfüllung seiner beziehungsweise ihrer Aufgaben nach Ziffer 4 jederzeit von allen Behörden des Landes über den Sachstand des Verfahrens sowie etwaige Verfahrenshindernisse informieren lassen. Sie oder er darf immer, wenn es aus ihrer beziehungsweise seiner Sicht der Verfahrensbeschleunigung dient, Beteiligte zu Besprechungen zusammen­rufen.
  6. Die oder der Landesbeauftragte berichtet dem Lenkungsausschuss zu Beginn jedes Quartals und den fachlich zuständigen Ministerien auf deren Wunsch direkt über den Fortgang des Verfahrens. Sofern der oder die Landesbeauftragte Kenntnis von weiteren Beschleunigungspotentialen erlangt, schlägt sie beziehungsweise er die aus ihrer beziehungsweise seiner Sicht erforderlichen Abhilfemaßnahmen den zuständigen Ressorts vor.

Der Kommissionsbericht enthält als Anlage schließlich Berichte über parallel in eigener Verantwortung in verschiedenen Ressorts der Landesverwaltung durchgeführte Reformschritte (S. 65 ff.).

Der Abschlussbericht Regierungskommission steht auf der Homepage der Landesregierung zum Download zur Verfügung.

Anlage 1

Mitglieder der Regierungskommission

Landesregierung

StS Dr. Jörg Mielke

(Vorsitzender)

Nds. Staatskanzlei

StS Dr. Berend Lindner

(Stv. Vorsitzender)

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und

Digitalisierung (MW)

StS Stefan Muhle

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und

Digitalisierung

StS Stephan Manke

Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI)

StS Rainer Beckedorf,

seit 10.02.2020:

StS Prof. Dr. Ludwig Theuvsen

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz (ML)

StS’in Jutta Kremer,

seit 01.07.2020:

StS Matthias Wunderling-Weilbier

Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB)

StS’in Doris Nordmann

Nds. Finanzministerium (MF)

StS Frank Doods

Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

StS Heiger Scholz

Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

StS’in Dr. Sabine Johannsen

Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Kommunale Spitzenverbände

Dr. Jan Arning

Niedersächsischer Städtetag (NST)

Dr. Joachim Schwind

Niedersächsischer Landkreistag (NLT)

Dr. Marco Trips

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB)


Wissenschaft

Prof. Dr. Thurid Hustedt

Hertie School

Prof. Dr. Jan Ziekow

Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung

Prof. Dr. Peter Daiser

Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN)

Gewerkschaften und Personalvertretung

Detlef Ahting

ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen

Martin Kalt,

seit 11.11.2019: Alexander Zimbehl

NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion

Hans-Jörg Schrader (MU),

seit 01.07.2020:

Christian Giesler (StK)

Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Landes­behörden

Wirtschaft

Dr. Volker Müller

Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN)

Dr. Torsten Slink

IHK Niedersachsen (IHKN)

Dr. Hildegard Sander

Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN)

Umweltverbände

Axel Ebeler

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Landesverband Niedersachsen e.V.

Elke Meier

NABU Niedersachsen

Die Regierungskommission tagte regelmäßig im Plenum. Die Beschlüsse des Plenums wurden von einem Lenkungsausschuss vorbereitet. Dieser bestand aus:

CdS Dr. Jörg Mielke

(Vorsitzender)

Nds. Staatskanzlei

StS Dr. Berend Lindner

(Stv. Vorsitzender)

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

StS Stephan Manke

Nds. Ministerium für Inneres und Sport

StS Rainer Beckedorf

seit 10.02.2020:

StS Prof. Dr. Ludwig Theuvsen

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

StS’in Jutta Kremer,

seit 01.07.2020:

StS Matthias Wunderling-Weilbier

Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Dr. Marco Trips,

seit 1.10.2019: Dr. Jan Arning,

seit 1.10.2020:

Dr. Joachim Schwind

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände

Zur Unterstützung der Regierungskommission, insbesondere zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen sowie zur Aufarbeitung von Unterlagen wurde eine Geschäftsstelle bei der Nieder­sächsischen Staatskanzlei eingerichtet.

Presseinformationen

Abschlussbericht Regierungskommission

  Abschlussbericht Regierungskommission
(PDF, 0,68 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2021
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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