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Advent unter Corona-Bedingungen

Verständliche und verlässliche Regeln für die Zeit bis zum Jahreswechsel – das ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am heutigen Tage.

„Wir befinden uns bei den täglichen Neuinfektionen nach wie vor auf einem hohen Plateau, die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen aber konnten wir gemeinsam abschwächen. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die dazu beigetragen haben, möchte ich mich herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Aber machen wir uns nichts vor – das Virus hat Niedersachsen und uns alle nach wie vor fest im Griff.“

Die bisherigen Einschränkungen haben in Deutschland, so Berechnungen des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig, zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt. Stephan Weil: „Das ist gut, reicht aber leider nicht aus, um die Infektionskurve nach unten zu bringen. Deshalb ist es nicht nur nicht die Zeit für Lockerungen, sondern für noch mehr Zurückhaltung in den direkten Kontakten und für noch mehr Umsicht und Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere.“

Alle am 28. Oktober 2020 für den November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit und auch in Niedersachsen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen. Das gilt insbesondere für die Gastronomie und die Übernachtungsangebote, aber auch für Kultureinrichtungen, für Sportstätten und für körpernahe Dienstleistungen. „Wir hätten gerne hierzu andere Signale gegeben, aber es wäre nicht zu verantworten.“

Bund und Länder gehen davon aus, dass diese Beschränkungen noch bis Anfang Januar 2020 erforderlich sein werden.

In Regionen mit Inzidenzen über 200 sind weitergehende Beschränkungen vorgesehen. Soweit niedersächsische Regionen betroffen sind, wird sich die Landesregierung mit den Kommunen abstimmen.

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, die Maskenpflicht wird jedoch ausgeweitet – auch auf den öffentlichen Raum vor Einzelhandelsgeschäften und auf die Parkplätze. Es ist sicherzustellen, dass sich in kleineren Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält, bei einer Verkaufsfläche von über 800 m² lautet die Vorgabe 20 m² pro Kunde. All das gilt vom 1. Dezember 2020 an nicht nur in den Hotspots, sondern landesweit.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich, in diesem Jahr ihre Weihnachtseinkäufe möglichst klug über die Woche zu verteilen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Bitte planen Sie Ihre Einkäufe gut, kaufen Sie – wenn möglich – mehr auf einmal und gehen seltener los. Jüngere Menschen bitte ich, älteren Nachbarn oder Bekannten zu helfen und Ihnen den einen oder anderen Gang abzunehmen.“

Der Ministerpräsident weiter: „Gleichzeitig wäre es gut, wenn die Niedersächsinnen und Niedersachsen ihren jeweiligen örtlichen Einzelhandel unterstützen würden. Viele Geschäfte nehmen inzwischen auch digitale oder telefonische Bestellungen entgegen, liefern Waren selber aus oder schicken sie per Post. Es liegt an uns allen, dazu beizutragen, dass wir auch nach der Pandemie noch bunte und lebendige Innenstädte in Niedersachsen haben.“

Mit den heute zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vereinbarten Beschlüssen gehe Niedersachsen und ganz Deutschland, so der Ministerpräsident, in eine Vorweihnachtszeit, die sich sehr grundsätzlich vom Advent in anderen Jahren unterscheiden werde. Es falle ihm nicht leicht, noch stärker als bislang schon in das Privatleben der Menschen in Niedersachsen einzugreifen. Dennoch stehe auch er hinter dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, in den nächsten Wochen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen zu beschränken und auf maximal zwei Haushalte.

Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Einschränkung ausgenommen – das war dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. „Wenn möglichst viele sich im Dezember an diese Regel halten, wird es“, so Stephan Weil, „gut vertretbar sein, über Weihnachten bis zum 1. Januar 2020 die Kontaktbeschränkungen maßvoll zu lockern.“ Bis zu zehn Personen sollen dann zusammenkommen dürfen, die Begrenzung auf zwei Haushalte wird vorübergehend ausgesetzt. Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zu schließen für möglichst sichere Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte.

Das Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 hat, so Weil, einen wichtigen Grund: „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden. Natürlich klappt das nur, wenn man sich in den dann schulfreien Tagen bis Weihnachten sehr zurückhält, was direkte Kontakte mit anderen anbelangt. „Ansonsten wollen wir“, bekräftigt Weil, „die Schulen in unserem Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb halten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien.“ Diese Regel habe sich in den letzten Wochen nachweislich bewährt.

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen in den älteren Jahrgängen (außer den Abschlussklassen) weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch umgesetzt werden. Details zu den Planungen für Niedersachsen wird Kultusminister Grant Henrik Tonne morgen vorstellen.

„Bitte tun Sie uns und sich in den nächsten Wochen einen großen Gefallen“, so Weil abschließend: „Bitte halten Sie nicht nur die verschärften Regeln konsequent ein, sondern versuchen darüber hinaus, direkte Kontakte mit anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglichst weitgehend zu vermeiden. Ich würde mir wünschen, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht nach Schlupflöchern in den Regelungen suchen, sondern ihrerseits einen gewissen Ehrgeiz entwickeln, dem Virus einen Strich durch die Rechnung zu machen. Lassen sie uns gemeinsam alles dafür tun, gesund durch die nächsten Wochen zu kommen.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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