Artikel-Informationen
erstellt am:
15.06.2021
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Nach der Verordnung ist vor der Verordnung! Die aktuelle Corona-Verordnung läuft noch bis zum 24. Juni 2021, die Fallzahlen gehen aber fast überall in Niedersachsen stetig zurück. Landesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz inzwischen bei 9,8 – in 29 Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die Inzidenzen unter 10 gesunken. Sechs weitere sind kurz vor Unterschreiten dieser Grenze.
Die Landesregierung arbeitet deshalb bereits an einer weiteren Änderung der Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 und an einer moderaten Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen zwischen 10 und 35. Der Verordnungsentwurf soll am Mittwoch in die Abstimmung mit den Ressorts, den Verbänden und dem Landtag gehen.
Hier die bislang geplanten Veränderungen im Überblick:
Härtefallklausel
Lockerungen bei einer Inzidenz von 10 bis 35
Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10
o Wenn mehr als 25 Personen drinnen / 50 draußen (wegen Neuregelung privater Kontaktbeschränkungen), gelten Abstands- und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.
o Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1m wäre überall möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr.
o Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder der Pflicht, eine Maske zu tragen, soll möglich sein, wenn stattdessen von Besucherinnen und Besuchern ein negativer Testnachweis gefordert wird.
o Ab 1.000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst.
Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben.o drinnen durchgängig Maskenpflicht auch im Sitzen, dafür müsste kein Abstand eingehalten werden oder
o Einhaltung Abstand, dafür drinnen Maskenpflicht nur bis der Sitzplatz eingenommen wurde
In der Stufe zwischen 10 und 35 würde eine analoge Anpassung erfolgen. Bei den Schiffsfahrten könnte (wie bei Busreisen) auf den Mindestabstand verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Testnachweis haben. Und bei Seilbahnen könnte auf Abstände verzichtet werden, wenn drinnen durchgängig Masken getragen würden.
Änderung aufgrund des OVG-Urteils zur Prostitution
Die Prostitution soll entsprechend der OVG-Entscheidung den körpernahen Dienstleistungen zugeordnet werden.
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15.06.2021
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