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Die Landesregierung gibt Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wappengesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Montag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wappengesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Entwurf wird nun den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet; parallel dazu wird auch der Landtag unterrichtet.

Das Änderungsvorhaben wurde im Rahmen des internen Geschäftsprozessmanagements entwickelt und soll der Entbürokratisierung und Vereinfachung der bisherigen Regelungen dienen. Damit will die Landesregierung ihre Maßnahmen zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen fortsetzen.

Nach geltendem Recht dürfen das Landeswappen und das Wappentier nur von Dienststellen des Landes geführt und verwendet werden. Privatpersonen und Unternehmen benötigen hierfür bislang eine Einzelgenehmigung. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, die Verwendung des Landeswappens und des Wappentieres für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts oder der staatsbürgerlichen Bildung sowie zu künstlerischen und heraldischen Zwecken genehmigungsfrei zu erlauben. Damit soll ein häufig nachgefragtes Verfahren auf der einen Seite vereinfacht und bürgerfreundlicher gestaltet und die Verwaltung auf der anderen entlastet werden. Beispielsweise sollen künftig Genehmigungen für Schulbuchverlage entfallen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@stk.niedersachsen.de


Presseinformationen Bildrechte: Stk

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.03.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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