Die Landesregierung verbessert mit der Einrichtung des neuen Klinischen Krebsregisters Qualität von Behandlung und Diagnostik
Das Land Niedersachsen baut ein Klinisches Krebsregister (KKN) auf. Den für das KKN notwendigen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes des Bundes hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsanhörung freigegeben. Ziel dieses neuen Registers ist es, die Behandlungsqualität und die Diagnostik zu sichern und weiter zu entwickeln. Das KKN soll 2018 den Routinebetrieb aufnehmen.
In Ergänzung zum bereits bestehenden Epidemiologischen Krebsregister (EKN), das das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungsgruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft, erfasst das Klinische Krebsregister alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie. Im Abgleich mit anderen Einzelfällen sollen so Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg getroffen werden. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen zu verbessern und flächendeckend sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung durch ein gesondertes Gesetz der Ärztekammer und der Zahnärztekammer zugewiesen. Beide Kammern sind gesetzlich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Gesundheitswesen zuständig.
Für die kommenden Jahre sind im Landeshaushalt für den Aufbau und Betrieb des KKN Mittel in Höhe von zwischen 1,6 und 2,3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Darin enthalten sind: weitere Aufbaukosten, die im Routinebetrieb auf das Land entfallenden 10 Prozent der Betriebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht erstatten, (beispielsweise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten). Die Deutsche Krebshilfe (DKH) unterstützt den Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro.
Krebs steht nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach wie vor an zweiter Stelle der häufigsten Erkrankungen. Gerade als Flächenland müsse Niedersachsen alles dafür tun, um an Krebs erkrankten Menschen eine flächendeckende qualitätsgesicherte Diagnostik und Behandlung zur Verfügung zu stellen, erklärte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Darauf müssten sich Betroffene überall im Land und jederzeit verlassen können. Die klinische Krebsregistrierung sei dabei von größter Bedeutung. Sie liefere wesentliche Erkenntnisse und Impulse für die Qualität und Weiterentwicklung der Diagnostik und Behandlung.
Hintergrund
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beschreibt die Aufgaben des KKN, definiert die Meldepflichtigen sowie die Meldeanlässe und legt die Auslösung der Meldepflicht, den Inhalt der Meldung sowie die Meldewege fest. Darüber hinaus sind Vorschriften für die Nutzung der Daten, für die Rückmeldungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Aufsichtsregelungen vorgesehen. Außerdem definiert der Gesetzentwurf den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer des KKN, die Aufgabenverteilung innerhalb des KKN, die Übermittlung von Daten sowie die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten. Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt; ebenso haben sie ein Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten.
Ein Wissenschaftlicher Beirat wird zu medizinischen Fragen beraten, die die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung durch die klinische Krebsregistrierung betreffen.
Das klinische Krebsregister soll Anfang 2018 den Routinebetrieb aufnehmen und eng mit dem EKN kooperieren, um vorhandene Strukturen und Meldewege effizient zu nutzen. So ist z.B. sichergestellt, dass Meldepflichtige die Daten für die Krebsregistrierung nur einmal an das Meldeportal schicken müssen und danach die Daten für das EKN und das KKN getrennt verarbeitet werden.
Das KKN soll die Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der entsprechenden onkologischen Einrichtungen (Kliniken und Tumorzentren) entgegennehmen. Durch die Rückmeldung von Daten aus dem Register gewinnen die Leistungserbringer wichtige Erkenntnisse, der ihnen bei der eigenen Qualitätsentwicklung hilft. Im Weiteren erhalten alle Kostenträger durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen wichtige Daten für die Einordnung und Planung von gesundheitspolitischen Maßnahmen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.02.2017
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