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Kabinett aktualisiert den Finanzierungsplan zum COVID-19-Sondervermögen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Finanzierungsplan zum COVID-19-Sondervermögen fortgeschrieben, um die Ergebnisse aus der Mai-Steuerschätzung, aber auch veränderte beziehungsweise neue Bedarfe dazustellen. In der Summe werden rund 1,5 Milliarden Euro umgeschichtet.

Neben der technischen Abbildung zwischenzeitlich bereits durchgeführter Umschichtungen wird das Sondervermögen an die aktuellen Bedarfe zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angepasst. Besonders hervorzuheben sind dabei Veränderungen im Finanzierungsplan von rund 370 Millionen Euro zugunsten der Teststrategie und 270 Millionen Euro zugunsten der Finanzierung der Impfzentren des Landes. Auf die Niedrigschwelligen Investitions- und Innovationshilfen für kleine und mittlere Unternehmen entfallen fast 350 Millionen Euro. Für das Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie wurden weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mittel in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro entfallen auf die Kofinanzierung des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

Finanzminister Reinhold Hilbers erklärte dazu: „Das Sondervermögen Corona-Pandemie hat sich bewährt, um auf die aktuellen Herausforderungen flexibel, effektiv und zielgerichtet reagieren zu können. So werden die Mittel transparent dargestellt und überjährig gesichert. Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist nicht eingeplant.“

Die gemeldeten Minderausgaben beruhen mit 1,35 Milliarden Euro weitestgehend auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung, die Zuwächse gegenüber der November-Schätzung prognostizierte. Die Minderausgaben konnten auch genutzt werden, um die Vorsorgemittel für die weitere Pandemieentwicklung wieder auf 500 Millionen Euro aufzustocken. Zum jetzigen Zeitpunkt können der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie und die Wahrscheinlichkeit einer vierten Welle nicht hinreichend konkret eingeschätzt werden. Es besteht weiterhin ein hohes Maß an Ungewissheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie, der damit verbundenen Belastungen für den Gesundheitssektor und die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Niedersachsen und Deutschland.

Zum Hintergrund:

Am 12. Mai 2020 hat der Niedersächsische Landtag ein Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingerichtet. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird regelmäßig über die Bewilligung der bereitgestellten Mittel informiert. Dem liegt ein Finanzierungsplan zu Grunde, der jährlich sowie bei Bedarf fortgeschrieben wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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