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Kabinett beschließt Anhörung zur Neufassung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Mediengesetzes beschlossen. Dazu soll in Kürze eine Verbandsbeteiligung durchgeführt werden.

Das Gesetzesvorhaben umfasst unter anderem notwendig gewordene Anpassungen an die neuen Regelungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag). Weitere wichtige geplante Neuerungen betreffen die Beteiligungsobergrenzen bei niedersächsischen Rundfunkveranstaltern sowie eine Förderoption zur Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen. Außerdem wird vorgeschlagen vorgesehen, die Möglichkeiten für die Veranstaltung von nicht kommerziellem privaten Rundfunk um eine wichtige Komponente zu erweitern. Dazu sollen Bürgerprogramme zukünftig auch dann finanzielle Unterstützung der Landesmedienanstalt erhalten können, wenn sie ausschließlich digital verbreitet werden. Durch technische Entwicklungen überholte Regelungen (zum Beispiel für analoge Kabelplattformen) sollen aus dem Gesetz gestrichen werden. Damit soll dem technologischen Wandel im Medienbereich umfassend Rechnung getragen werden.

Weitere vorgeschlagene Änderungen dienen der Verbesserung der praktischen Anwendung des Mediengesetzes. Dabei wird das Ziel verfolgt, bürokratischen Aufwand soweit wie möglich abzubauen.


Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag soll bis zum Herbst erfolgen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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