Artikel-Informationen
erstellt am:
06.02.2018
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf des Zustimmungsgesetzes des Landes zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (21. RÄStV) beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Den Staatsvertrag hatten die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder zwischen dem 5. und 18. Dezember 2017 unterzeichnet.
Zum einen werden mit dem 21. RÄStV der Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag sowie der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland unmittelbar geltende europäische Datenschutzgrundverordnung angepasst. Die Länder kommen damit dem in der Verordnung enthaltenen Regelungsauftrag für die Mitgliedstaaten nach, das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Bislang ist die beschränkte Anwendbarkeit von Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht auf Medien und Presse (Medienprivileg) in verschiedenen Vorschriften geregelt.
Zum anderen wird im Rundfunkstaatsvertrag die sogenannte Betrauungsnorm geschaffen, die den Umfang der zulässigen Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Europarechts näher beschreibt. Die Norm dient lediglich der Klarstellung und damit der Beseitigung bisheriger rechtlicher Unklarheiten.
Der 21. RÄStV soll nach Ratifizierung aller 16 Landesparlamente zum 25. Mai 2018 in Kraft treten.
Hinweis für die Redaktionen: Weitere Informationen finden Sie in unserer Presseinformation zum neuen NDR-Datenschutzstaatsvertrag sowie hier und hier.
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erstellt am:
06.02.2018
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Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
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