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Kabinett gibt den Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen (LROP) einzuleiten.

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres, über den die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt wird. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen.

Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Um frühzeitig mögliche Konflikte zu erkennen und Festlegungen treffsicher zu gestalten, sind wir auf Rückmeldungen angewiesen. Ich möchte deswegen ausdrücklich dazu ermuntern, das Informations- und Beteiligungsangebot meines Hauses zu nutzen.“ Behörden, Verbände, Kammern sowie alle Bürgerinnen und Bürger können sich unter https://www.lrop-online.de/2020/start.php beteiligen.

Die vorgelegte Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramm richtet sich auf unterschiedliche Themenbereiche:

Mit Blick auf die Klimaschutz- und Energiewendeziele des Landes liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überarbeitung von Festlegungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Photovoltaik, Windenergienutzung an Land und auf See, Regelungen für die Trassenführung zur Ableitung von Strom aus Offshore-Windenergie-Parks oder auch Festlegungen zum Stromnetzausbau.

„Der ambitionierte Ausbau der Erneuerbaren Energien ist Voraussetzung für Klimaschutz. Mit dem LROP stellen wir die Weichen dafür. Wir wollen die installierte Leistung der Windkraft an Land auf 20 GW bis 2030 erhöhen. Dazu wollen wir auch Waldstandorte für Windkraftanlagen ermöglichen, soweit sie die am Runden Tisch verabredeten Kriterien erfüllen. Insgesamt sollen 1,4 Prozent der Landesfläche bereitgestellt werden. Und da soll noch nicht Schluss sein. Ab 2030 sollen 2,1 Prozent der Fläche zur Verfügung stehen. Der Windpark Riffgat soll dauerhaft gesichert sein. Wir wollen die Photovoltaik ausbauen, auch auf Freiflächen. Die bisherigen Kraftwerksstandorte wollen wir weiter für ein nachhaltiges Energiesystem nutzen“, so Umwelt- und Energieminister Olaf Lies.

Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung von Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, zu Natura 2000-Gebieten und zur Trinkwassergewinnung. Erstmalig werden Festlegungen zum Schutz kultureller Sachgüter und historischer Kulturlandschaften getroffen.

Neu aufgenommen werden zudem Grundsätze zum klimagerechten Waldumbau, zur Begrenzung der Neuversiegelung von Böden und zum ökologischen Landbau. Damit übernimmt das LROP Inhalte der Vereinbarungen zum „Niedersächsischen Weg“.

Mitte Januar 2021 wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu dem LROP-Entwurf eröffnet. Die Entwurfsunterlagen stehen unter https://www.lrop-online.de/2020/start.php zur Verfügung. Die öffentliche Bekanntmachung mit Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten wird am 13.01.2021 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Vom 20. Januar 2021 bis zum 5. März 2021 besteht für jedermann Gelegenheit, sich zu dem Entwurf des LROP zu äußern. Hierfür soll vorzugsweise die dann unter „www.LROP-online.de“ bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können aber auch elektronisch an die E-Mailadresse „LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de“ oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Calenberger Straße 2, 30169 Hannover gerichtet werden.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des LROP überarbeitet und voraussichtlich im Sommer 2021 erneut in die Beteiligung gegeben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erhält der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachfolgend wird die LROP-Änderung durch die Landesregierung beschlossen.

Hintergrundinformationen

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet von Niedersachsen einschließlich des niedersächsischen Küstenmeeres. Mit dem LROP wird die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt, indem Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen festgelegt werden. Das LROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung in Textform und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:500.000. Es wird als Verordnung der Landesregierung erlassen.

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (z.B. bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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