Kabinett gibt neues Psychisch-Kranken-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung des Psychisch-Kranken-Gesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz will die Landesregierung die Behandlungssituation in den niedersächsischen Psychiatrien nachhaltig verbessern und für rechtliche Klarheit sorgen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss zur Zwangsbehandlung von psychisch Kranken ausgeführt, dass eine solche Behandlung einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betreffenden Person darstellt und nur unter engen, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zulässig ist. Der niedersächsische Gesetzentwurf („Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“/NPsychKG) legt fest, dass bei der Entscheidung für eine Zwangsbehandlung abzuwägen sei zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung und der mangelnden Einsichtsfähigkeit der schutzbedürftigen Person. In einem ersten Schritt hatte das Land Niedersachsen bereits das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz entsprechend novelliert.
Das neue Gesetz regelt zudem klar, unter welchen Bedingungen die Besuchskommissionen Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Störungen (nach § 1 Nr. 1 NPsychKG) behandelt werden, betreten darf. Im Gesetzentwurf heißt es: „Den Mitgliedern der Besuchskommissionen ist jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten der Krankenhäuser und Einrichtungen zu gewähren.“ Die Besuchskommission hat darauf zu achten, dass bei der Betreuung psychisch kranker Menschen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Außerdem wird der Landesfachbeirat – neben dem Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung – nunmehr gesetzlich verankert. Schließlich werden die fachaufsichtlichen Möglichkeiten des Sozialministeriums gegenüber den psychiatrischen Kliniken umfassender benannt.
Das Fehlen einer rechtlich sicheren Grundlage für die Zwangsbehandlung habe auf den Stationen immer wieder zu kritischen Situationen geführt, begründete Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Dies sei sowohl für Patientinnen und Patienten als auch das Fachpersonal belastend. Mit der Novellierung von Maßregelvollzugs- und Psychisch-Kranken-Gesetz sollen Krankheitsverläufe positiv beeinflusst und Chronifizierungen möglichst vermieden werden, sagte Rundt. Eine Zwangsbehandlung werde allerdings immer nur unter engen Voraussetzungen und streng nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich sein. Ziel der Zwangsbehandlung wird sein, psychisch schwer erkrankte Patientinnen und Patienten in einen einsichtsfähigen und einwilligungsfähigen Zustand zu versetzen. Auch dass nun bezüglich der Rechte der Besuchskommissionen, des Landesfachbeirats und des Sozialministeriums Klarheit geschaffen werde, bezeichnete die Ministerin als wichtigen Schritt nach vorne.
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erstellt am:
07.10.2015
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