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Kabinett stimmt dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zu: Nun folgt die Unterrichtung von Landtag und Landesrechnungshof

Die Landesregierung hat in der (heutigen) Kabinettssitzung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zugestimmt. Der Landtag und der Landesrechnungshof werden über den beabsichtigten Staatsvertrag unterrichtet.

Wesentliche Änderungen, die mit dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorgesehen werden, sind unter anderem die Erweiterung der Abfragekompetenz der Glücksspielaufsichtsbehörden auf nationale Strafverfolgungsbehörden sowie auf ausländische Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, um relevante Informationen insbesondere zur Zuverlässigkeit der handelnden Personen, verfügbar zu machen. Weiter ist eine Überarbeitung der Regelung zu Netzsperren (IP-Blocking) in Aussicht genommen worden, um künftig die rechtssichere Anwendung dieses wichtigen Instruments zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels zu gewährleisten.

Die Unterzeichnung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages soll durch die Innenministerinnen und Innenminister bzw. durch die Innensenatorin und -senatoren nach entsprechender Unterrichtung der Landesparlamente voraussichtlich bis Ende des Jahres erfolgen.

Anschließend wird das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung einen Entwurf des Ratifizierungsgesetzes vorbereiten, um diesen in den Landtag einzubringen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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