Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Kabinett stimmt für Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes – Wichtiges Reformvorhaben der Landesregierung für die Stärkung der Pflege wird in den Landtag eingebracht


In ihrer Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode des niedersächsischen Landtages haben die Regierungsfraktionen die Stärkung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen auf die Agenda gesetzt. Die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige sollen erheblich verbessert werden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes – das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen. Es stellt auch einen wesentlichen Beitrag des Landes zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni – dar, die Sozialministerin Carola Reimann 2019 zusammen mit den Partnerinnen und Partnern ins Leben gerufen hat. Mit dem Gesetz wird die Landesförderung im Bereich Pflege an die Voraussetzung der tarifgerechten Bezahlung gekoppelt, außerdem soll 2021 eine „Beschwerdestelle Pflege“ an den Start gehen.

„Die Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes ist ein Kernvorhaben der Landesregierung und ein wichtiger Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen“, sagt Sozialministerin Carola Reimann: „Die beabsichtigte Vorgabe, dass eine Förderung des Landes nur noch Pflegeeinrichtungen gewährt wird, die eine tarifgerechte Entlohnung ihrer Pflegekräfte sicherstellen, soll zu einer Verbesserung der Entlohnung von Pflegekräften beitragen. Mit der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle Pflege, an die sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden können, würde ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung in Niedersachsen geleistet werden.“

Die wichtigsten geplanten Neuerungen im Überblick:

  • Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Vor diesem Hintergrund soll die Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen zukünftig an die Zahlung einer tarifgerechten Entlohnung geknüpft werden. Hierdurch sollen Pflegeeinrichtungen ermutigt werden, die Entlohnungsbedingungen ihrer Pflegekräfte zu verbessern und eine Refinanzierung mit den Kostenträgern zu verhandeln.

  • Das Büro der Landespatientenschutzbeauftragen soll um eine Beschwerdestelle Pflege erweitert werden, an die sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden können.

  • Die bereits im Niedersächsischen Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen – der Landespflegebericht, die örtlichen Pflegeberichte und die örtlichen Pflegekonferenzen – sollen zukünftig konsequent genutzt werden. Hierfür wird eine bessere Abstimmung der Zeiträume der Berichterstellung untereinander und mit der Pflegestatistik Niedersachsen vorgeschlagen. Zukünftig sollen Landespflegebericht und örtliche Pflegeberichte alle vier Jahre fortgeschrieben werden, die örtlichen Pflegekonferenzen sollen mindestens alle zwei Jahre tagen.

  • Die Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sollen an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Dies soll für eine einheitliche und datenrechtskonforme Durchführung des Förderverfahrens und der Aufgabenwahrnehmung der Beschwerdestelle Pflege sorgen.

Mit dem Niedersächsischen Pflegegesetz gewährt das Land seit beinahe 25 Jahren Fördermittel für die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen und entlastet somit auch viele pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Im Jahr 2020 betrug die Förderung fast 60 Millionen Euro.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.12.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln