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Kabinett übermittelt Stellungnahme zum 30. Tätigkeitsbericht des Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Landtag

Die Landesregierung hat in der (heutigen) Kabinettssitzung die Stellungnahme zum 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) beschlossen und wird diese dem Landtag übermitteln.

Im Juni hat der LfD dem Niedersächsischen Landtag seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht stellt die Prüfaktivitäten in der öffentlichen Verwaltung und im nicht öffentlichen Bereich im Berichtszeitraum dar. Ein Schwerpunktthema bilden ein weiteres Mal datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung.

Das Landeskabinett begrüßt in seiner Stellungnahme die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz. Insbesondere wurde auf den Drohneneinsatz im Brand- und Katastrophenschutz, bei der Polizei und dem Verfassungsschutz sowie den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung eingegangen. Auch wird die Unterstützung des LfD bei der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen als hilfreich angesehen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mi.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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