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Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt: Landesregierung für bessere Regelungen zugunsten des Wohnungsbaus

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201a des Baugesetzbuchs zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit wird sichergestellt, dass Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch in den nächsten Jahren besondere baurechtliche Regelungen zugunsten des Wohnungsbaus anwenden können.

Derzeit gibt es 57 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Durch die gutachterliche Gebietsbestimmung haben die betreffenden Kommunen weitergehende Handlungsmöglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum. Hier können spezielle baurechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, die den Wohnungsbau befördern. Dabei handelt es sich zum einen um ein ausgeweitetes Baugebot. Das ermöglicht, auf Grundstücken mit ungenutztem Wohnungsbaupotenzial die Bebauung mit einer oder mehreren Wohneinheiten anzuordnen. Zum anderen ist das kommunale Vorkaufsrecht für solche unbebauten oder brachliegenden Grundstücke erweitert, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. Durch die beiden Instrumente wird es den Kommunen insbesondere erleichtert, Bodenspekulationen zu unterlaufen, Bauland zu mobilisieren und Baulücken zu schließen.

Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Für die Landesregierung ist es unglaublich wichtig, dass den betroffenen Kommunen alle Handlungsmöglichkeiten offenstehen, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Mehr Wohnungsangebote sind die Voraussetzung dafür, dass Wohnraum bezahlbar bleibt und auch Menschen mit niedrigerem Einkommen in ihren angestammten Quartieren wohnen bleiben können.“

Die Gebietsbestimmung endet aktuell am 31. Dezember 2026. Erst mit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuchs im Herbst letzten Jahres wurde die Möglichkeit eröffnet, eine Gebietsbestimmung für weitere fünf Jahre vorzunehmen. Auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt in Niedersachsen kann hiervon bereits für den Zeitraum bis zum
31. Dezember 2029 Gebrauch gemacht werden. Der Verordnungsentwurf sieht das entsprechend vor.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung werden die kommunalen Spitzenverbände und die 57 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Die folgenden Kommunen sind derzeit als Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB bestimmt:

· die Landeshauptstadt Hannover,

· die Hansestädte Buxtehude, Lüneburg, Stade und Uelzen,

· die Städte Achim, Bleckede, Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Cuxhaven, Garbsen,
Göttingen, Hemmingen, Hildesheim, Laatzen, Langenhagen, Leer, Lingen, Norden, Norderney, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Rotenburg (Wümme), Seelze, Winsen (Luhe), Wolfsburg und Wunstorf,

· der Flecken Bovenden,

· die Inselgemeinde Juist,

· das Nordseebad Wangerooge,

· die Gemeinden Adendorf, Bad Rothenfelde, Bad Zwischenahn, Baltrum, Bienenbüttel, Emsbüren, Hatten, Isernhagen, Langeoog, Lilienthal, Neu Wulmstorf, Oyten, Rastede, Seevetal, Spiekeroog, Stuhr, Wedemark,
Weyhe und Winsen (Aller) und

· die Samtgemeinden Bardowick, Gellersen, Hanstedt, Ilmenau, Ostheide und Tostedt.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mw.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.01.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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