Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Land Niedersachsen schnürt Maßnahmenpaket zur erleichterten Unterbringung von Flüchtlingen

Mit dem starken Anstieg des Zugangs von Flüchtlingen und Asylbegehrenden hat das Land Niedersachsen nach weiteren Kapazitäten zur Erstaufnahme von Flüchtlingen gesucht. Die unerwartet und weiterhin unvorhersehbar hohen Zugangszahlen haben den Handlungsdruck weiter erhöht. Bereits im ersten Halbjahr 2015 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) knapp 180.000 Asylanträge eingegangen. Aktuell liegt die Zahl sogar be­reits bei mehr als 336.000 Anträgen, während es im Gesamtjahr 2014 nur rund 203.000 An­träge waren. Vermutlich wird das BAMF morgen seine Prognose erhöhen.

Bisher hatte es 450.000 Asylbewerber erwartet, die Zahl könnte auf bis zu 750.000 Asylbe­werber steigen. Das wirkt sich drastisch auf die Länder und Kommunen aus. „Wir bewegen uns bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in einem Rahmen rechtlicher Bedingungen, die immer viel Zeit und Geld kosten“, sagte Niedersachsens Innen­minister Boris Pistorius am (heutigen) Dienstag in Hannover. Darum setzt er sich beim Bund jetzt für neue Rahmenbedingungen ein. Als erster Politiker bundesweit hatte er im Juli ein Moratorium für bestimmte Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts für Flüchtlingsunterkünfte gefordert.

Bundesratsinitiative für erleichterte Unterbringung von Flüchtlingen

Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat fordert die Niedersächsische Landesregierung vom Bund rechtliche Erleichterungen ein, damit Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende schneller und einfacher geschaffen werden können. Das hat die Lan­desregierung am (heutigen) Dienstag so beschlossen. „Ich habe diesen Schritt im Juli ange­kündigt“, so Pistorius. „Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite immer mehr Flücht­linge aufnehmen müssen und wollen, rechtliche Hürden uns aber dabei ausbremsen, den Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen und sie so unterzubringen, wie wir uns das vorstellen.“

Die Lage im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen habe sich insbesondere in den ver­gangenen Wochen massiv verschärft, so Pistorius. Die Aufnahmeeinrichtungen der Länder und die dezentralen Unterbringungsmöglichkeiten der Kommunen hätten die Kapazitätsgren­zen längst deutlich überschritten. „Wir haben einfach keine Zeit mehr. Wir müssen jetzt alle schneller und effizienter neue Kapazitäten schaffen können, um die Flüchtlinge auch in Zu­kunft vernünftig und winterfest unterzubringen“, so Pistorius. „Das betrifft nicht nur uns in Niedersachsen, sondern alle Länder.“

So könne das Land beispielsweise nicht einfach mehrere Anbieter ansprechen, um kurzfris­tig Sanitärcontainer oder sonstige anzumieten, sondern müsste die Vergabe erst ausschrei­ben. Außerdem müsse für Container oder Zelte als Notunterkünfte eine Baugenehmigung eingeholt werden. Bei bereits vorhandenen Gebäuden - wie beispielsweise Kasernen - ist häufig die Frage der Nachnutzung unklar. Und um die Standards nach dem Energiewärme­gesetz einzuhalten müssten Fenster mit Doppel-Verglasung ausgetauscht werden, weil das Gesetz mindestens Dreifach-Verglasung vorsieht. „Im Normalfall ist das alles gut und richtig, aber es nimmt uns den notwendigen Spielraum, um bestimmte Dinge schneller anzuschie­ben und umzusetzen, damit wir neue Kapazitäten der Erstaufnahme schaffen können“, so Pistorius.

Schwierigkeiten sieht der Minister auch mit Blick auf die von der EU vorgegebenen Vergabe­vorschriften. Wenn beispielsweise eine Dienstleistung wie Verpflegung mehr kostet als 207.000 Euro, müsste das Land europaweit ausschreiben. Bei Baumaßnahmen liegt der Schwellenwert derzeit bei etwas mehr als fünf Millionen Euro.

In ihrem Entschließungsantrag bittet die Landesregierung daher den Bund, die Anwendung bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Umweltrechts auf Flüchtlingsunter­künfte für einen befristeten Zeitraum auszusetzen (Moratorium). Außerdem soll die Bundes­regierung Gespräche mit der EU-Kommission führen mit dem Ziel, Erleichterungen im Verga­berecht zu erreichen.

Gemeinsamer Brief an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

In einem gemeinsamen Brief bitten Niedersachsens Innenminister Pistorius und Wirtschafts­minister Olaf Lies Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, sehr kurzfristig allgemeine Handreichungen und Empfehlungen zu der Unterbringung von Flüchtlingen in einem Rund­schreiben an die Bundesressorts und Länder zu erlassen. „Der Unterbringungsdruck hat sich derart erhöht, dass förmliche Vergabeverfahren kaum noch eingehalten werden können. Und das führt zu erheblichen Problemen bei dringlich notwendigen Bau-, Liefer- und Dienstleis­tungen“, so Pistorius.

Aktuell bestehe die Gefahr, dass die Unterbringung und notwendige Versorgung von Flücht­lingen – insbesondere mit Lebensmitteln und medizinischen Leistungen – durch die Länder nicht mehr gewährleistet werden könne. „Die Grenze der Zumutbarkeit in den Erstaufnahme­einrichtungen ist teilweise erreicht“, so Pistorius. Darum müssten in allen Ländern kurzfristig weitere Erstaufnahmestellen eingerichtet werden. Neben der räumlichen Unterbringung müs­sen auch Liefer- und Dienstleistungen für die Versorgung, Betreuung und Sicherheit der Flüchtlinge in Auftrag gegeben werden- unter anderem Verpflegung, Gesundheits-, Sicher­heits- und Wäschereidienste. „Da bei bestimmten Liefer- und Dienstleistungen, aber auch Bauleistungen, die Auftragswerte in der Regel oberhalb der Schwellenwerte und damit im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts liegen, brauchen wir hier die Unterstützung des Bundes und der EU. Für diese besondere Situation benötigen wir dringend vorübergehende Erleichterungen im Vergaberecht, um auch kurzfristig angemessen agieren und reagieren zu können“, ergänzte Wirtschaftsminister Olaf Lies.

Geplante Änderungen im Landesrecht

Nach dem Niedersächsischen Tariftreuegesetz dürfen Aufträge über bis zu einem Wert von 25.000 Euro freihändig und bis 100.000 Euro im Wege der Beschränkten Ausschreibung ver­geben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen gelten Auftragswertgrenzen von 25.000 be­ziehungsweise 50.000 Euro. Pistorius: „Diese Grenzen sollen bis Ende Juni nächsten Jahres deutlich angehoben werden“. So soll für Bauleistungen zum Zweck der Unterbringung, Si­cherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen im Wege der Beschränkten Ausschrei­bung oder der Freihändigen Vergabe künftig ein Auftragswert in Höhe von einer Million Euro ohne Umsatzsteuer gelten. Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen zum Zweck der Unter­bringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen dürfen nunmehr bis zu ei­nem Auftragswert von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer im Wege der beschränkten Aus­schreibung oder Freihändigen Vergabe vergeben werden. Eine weitere Erhöhung der Wert­grenzen soll möglich sein, falls die Kommunen dies wünschen.

Presseinformationen
Bundesratsinitiative - Unterbringung von Flüchtlingen

  Bundesratsinitiative - Unterbringung von Flüchtlingen
(PDF, 0,17 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln