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Landesregierung beschließt Einbringung eines Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes in den Landtag


Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem von Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Gesetzentwurf eines Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes (NAHaftVollzG) zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nunmehr in den Landtag eingebracht.

Das Gesetz ist federführend vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Justizministerium erarbeitet worden. Im Rahmen der durchgeführten Verbandsbeteiligung haben die beteiligten niedersächsischen Institutionen ihre Stellungnahmen abgegeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Gesetzentwurfs geprüft und teilweise berücksichtigt wurden.

Um eine Aufenthaltsbeendigung durchführen zu können, sieht das Aufenthaltsgesetz als Ultima Ratio die Anordnung von Abschiebungshaft vor. Sie stellt keine Sanktion dar, sondern sichert die Vollstreckung der vollziehbaren Ausreisepflicht von Ausländerinnen und Ausländern und ist nur dann zulässig, wenn die Sicherung der im Einzelfall erforderlichen Abschiebung nicht durch ein geeignetes milderes anderes Mittel erreicht werden kann.

Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Abschiebungshaft möglichst human durchgeführt wird. Den Untergebrachten werden
zum Beispiel eine große Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, umfangreiche Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sowie das Recht eingeräumt, eine religiöse Betreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung in Anspruch nehmen zu können. Auch ein Beschwerderecht steht den Untergebrachten zur Verfügung. Durch das Gesetz werden diese bereits bestehenden Rechte der Untergebrachten noch deutlicher hervorgehoben.

Das Gesetz beinhaltet ferner eine Verordnungsermächtigung zur Schaffung eines Beirats, der die Aufgabe hat, bei der Gestaltung des Abschiebungshaftvollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mitzuwirken.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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