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Landesregierung beschließt Entwurf des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Gesetzesentwurf zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs) zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen weiterzuentwickeln und den bundesrechtlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) Rechnung zu tragen.

Der Gesetzesentwurf sieht u.a. vor:

  • die verbindliche Einbindung selbstorganisierter Zusammenschlüsse,
  • eine stärkere Berücksichtigung von Inklusion und Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen,
  • die Einbindung zusätzlicher fachlicher Expertise aus der Schulsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung sowie aus der Wissenschaft,
  • die ausdrückliche Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen.

Außerdem schafft der Gesetzesentwurf die landesrechtliche Grundlage, damit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Tageseinrichtungen Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln können. Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab Klasse 1 und dann aufsteigend. Damit nutzt Niedersachsen die vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, die Ausgestaltung des Ganztagsanspruchs praxistauglich zu konkretisieren. Gleichzeitig bleibt sichergestellt, dass auch während der Ferienzeiten ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, das dem geltenden Rechtsanspruch gerecht wird.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Landtag überwiesen.

Der niedersächsische Sozialminister Dr. Andreas Philippi kommentiert den Gesetzesentwurf wie folgt:

„Mit dem Entwurf sollen die Vertretungen in den Jugendhilfeausschüssen auf kommunaler Ebene sowie im Landesjugendhilfeausschuss noch vielfältiger werden. Künftig sollen dort noch stärker unterschiedliche Lebenslagen junger Menschen berücksichtigt und vertreten sein. Damit setzt Niedersachsen zentrale Anliegen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes um: mehr Teilhabe, mehr Selbstvertretung und eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich wird den kommunalen Trägern mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt, indem die bisherige zahlenmäßige Begrenzung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschüssen aufgehoben wird. Mit dem vorliegenden Entwurf setzen wir ein klares Signal für eine moderne, inklusive und beteiligungsorientierte Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen. Ziel ist es, junge Menschen und ihre Familien bestmöglich zu unterstützen und ihre Perspektiven verbindlich in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.“


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@ms.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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