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Landesregierung gibt Startschuss für Bundesratsinitiative zur Schließung von Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen, der vorsieht, bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen. Mit der Initiative setzt Niedersachsen ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre der Betroffenen.

Nach geltendem Recht sind heimlich angefertigte Bildaufnahmen einer unbekleideten Person in der Öffentlichkeit nicht strafbar. Gleiches gilt für das Anfertigen von Bildern von durch Kleidung bedeckter intimer Körperbereiche. Denn nach der bisherigen Rechtslage sind solche Aufnahmen nur dann strafbar, wenn sie in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum angefertigt werden. Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen, etwa einer Sauna oder einer öffentlichen Sammelumkleide, wird hiervon bislang nicht umfasst. Diesen Zustand will die niedersächsische Landesregierung abstellen: „Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen – meist Frauen und junge Mädchen – ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer auch nachhaltig beeinträchtigen. Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen, um die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen“, so die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.

Hintergrund der Initiative sind mehrere Fälle in jüngster Vergangenheit, die am Ende für den Täter ohne Konsequenzen blieben. In einem Fall besuchten zwei junge Frauen eine Sauna, als sie bemerkten, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Die Opfer stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy des Mannes samt den Aufnahmen sicherstellten. Das in der Folge eingeleitete Strafverfahren wurde mangels Strafbarkeit des Verhaltens eingestellt; das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Mann zurückgeben. „Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass wir hier schnellstmöglich gesetzgeberisch tätig werden müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und – wie der Fall der zwei jungen Frauen zeigt – am Ende noch die Aufnahmen zurück in die Hände des Täters gelangen. Besser gestern als heute gehört ein solches, sittlich auf unterster Stufe stehendes, Verhalten unter Strafe gestellt“, fasst Dr. Wahlmann den niedersächsischen Vorstoß zusammen.

Hinweis: Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann wird die Bundesratsinitiative am 26. Januar 2026 im Rahmen einer Pressekonferenz im Niedersächsischen Justizministerium vorstellen. Daran werden u.a. auch die beiden Frauen des oben beschriebenen Falles teilnehmen. Eine Einladung folgt.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mj.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.01.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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