Artikel-Informationen
erstellt am:
10.06.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einrichtung einer landesweiten Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beschlossen.
Im Wettbewerb um die besten ausländischen Fachkräfte müssen auch im Inland die nötigen Strukturen angepasst bzw. geschaffen werden, um von der deutschen Wirtschaft dringend benötigte ausländische Fachkräfte nach Deutschland holen zu können.
Dafür wird die Zentralstelle zum 1. Juli 2025 ihren Betrieb aufnehmen. Organisatorisch wird sie bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Osnabrück angesiedelt. Ihre Hauptaufgabe wird die Durchführung des im März 2020 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführten beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz sein. Diese Aufgabe wurde bislang von den 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen (in den Landkreisen und größeren Städten) wahrgenommen. Während der kommenden sechs Monate bis zum Jahresende können die antragstellenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden, ob sie die Anträge weiterhin bei den bisher zuständigen Kommunen oder bei der neuen Zentralstelle einreichen wollen. Ab dem Jahresbeginn 2026 ist dann ausschließlich die neue Zentralstelle in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für diese Aufgabe zuständig.
Das Einreiseverfahren soll mit der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens schneller durchlaufen werden können. Unternehmen und Firmen können mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot ein solches Verfahren gegen Zahlung einer Gebühr von 411,00 Euro beantragen. Notwendig ist eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
Mit der beschlossenen Änderung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung ist nun der Weg frei für die Arbeitsaufnahme der Zentralstelle. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt dazu: „Insgesamt stärken wir durch die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Sie bietet eine aktive und direkte Unterstützung für Unternehmen und Firmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende aus dem Nicht-EU-Ausland. Darüber hinaus entlasten wir die niedersächsischen Ausländerbehörden, die diese Aufgabe bisher wahrnehmen.
Die Einrichtung der Zentralstelle ist damit auf unterschiedlichen Ebenen ein echter Gewinn für unser Land und ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, Niedersachsen einfacher schneller und günstiger zu machen.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
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10.06.2025
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Fax: 0511/120-6833