Landesregierung will den Kommunen eine bessere Bezahlung von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ermöglichen - Zweite Verbandsbeteiligung für Verordnung zu Erschwerniszulagen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den überarbeiteten Entwurf einer Änderung der Niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung zur zweiten Verbandsbeteiligung freigegeben. Dieser Schritt ist nötig, da die erste Verbandsbeteiligung zu wesentlichen Anpassungen des ursprünglichen Entwurfs geführt hat.
Die Verordnung sieht eine Erschwerniszulage für Beamtinnen und Beamte vor, die im Rettungsdienst der Kommunen als Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter eingesetzt werden. Ziel ist es, die besonderen Belastungen und die hohe Verantwortung dieser Tätigkeit angemessen anzuerkennen.
Im Rahmen der ersten Verbandsbeteiligung wurde deutlich, dass die Kommunen teilweise die besonderen Erschwernisse mit Stellenhebungen nach A 9 bereits bei der Dienstpostenbewertung berücksichtigt haben. Der angepasste Entwurf trägt dem Rechnung, indem nur noch Beamtinnen und Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 8 eine Zulage von zwei Euro pro Dienststunde gewährt werden kann.
Die Erschwerniszulagenverordnung regelt die Gewährung von Zulagen zum Ausgleich besonderer Erschwernisse im Dienst, die bei der Bewertung des Amtes oder bei der Bestimmung der Höhe der Anwärterbezüge noch nicht berücksichtigt worden sind.
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erstellt am:
24.02.2026
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