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Landesregierung will umfassende UVP-Pflicht bei Erdöl-und Erdgasförderung – Mehr Bedeutung für Gewässerschutz und Bürgerbeteiligung


Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bergbaulichen Vorhaben auf den Weg gebracht.

Ziel dieser Änderung ist eine umfassende UVP-Pflicht bei Vorhaben zum Aufsuchen, für die wissenschaftliche Erprobung oder Gewinnung von Erdöl und Erdgas. Damit wird bei Aktivitäten zur Erdöl- und Erdgasförderung sowohl die Bedeutung des Gewässerschutzes besonders hervorgehoben als auch die Öffentlichkeit frühzeitig eingebunden. Außerdem möchte die Landesregierung das Bergrecht dahin ändern, dass die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bei Vorhaben zur Aufsuchung von Erdöl und Erdgas gestärkt werden.

Anlass sind die gestiegenen Sorgen der Bevölkerung vor möglichen Auswirkungen der Erdöl- und Erdgasförderung für die Umwelt, insbesondere auf das Trinkwasser. Daher sind Genehmigungsverfahren notwendig, die eine maximale Transparenz sowie die stärkere Beachtung der Umweltbelange sicherstellen. Durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung und der damit verbundenen Öffentlichkeitsbeteiligung kann ein verbindlicher Rahmen für einen solchen informationsbasierten Dialog geschaffen werden, bei dem gleichzeitig auch unbegründete Ängste ausgeräumt werden können.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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